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35. Tag {Noch 245 Tage}

Schwangerschaft ist Schwerstarbeit

Für Ihren Körper bedeuten die »Umbauarbeiten« in der Schwangerschaft Schwerstarbeit. Um ihn nicht zusätzlich zu fordern, sollten Sie keine schweren Lasten tragen und vermeiden, lange zu stehen. Das Mutterschutzgesetz (ab >) schreibt zudem vor, dass Sie keine Tätigkeiten ausführen dürfen, bei denen Sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen Sie hocken müssen. Und auch Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind für Sie von nun an tabu. Auch wenn Sie es momentan vielleicht noch nicht merken: Ihr Körper braucht seine Reserven für die Schwangerschaft und Sie sollten gut damit haushalten.

Sport ja, aber nicht übertreiben

Aus demselben Grund sollten Sie beim Sport auf Ihren Puls achten, damit Sie sich nicht überfordern. Die Herzfrequenz sollte 150 Schläge pro Minute nicht überschreiten. Wenn Sie sich an diese Maßgabe halten, können Sie weiterhin aktiv sein – es tut Ihnen und Ihrem Baby sogar sehr gut, wenn Sie sich regelmäßig bewegen. Achten Sie aber noch mehr als sonst auf die Signale Ihres Körpers und machen Sie eine Pause, wenn es Ihnen zu anstrengend wird.

Wichtige Vorsorgemaßnahmen

Wenn Sie sich gut ernähren, Sport treiben und auf Genussgifte wie Alkohol und Nikotin sowie auf Drogen verzichten, haben Sie schon viel für sich und Ihr Baby getan. Mit folgenden Vorsorgemaßnahmen schaffen Sie für Ihr Baby außerdem beste Bedingungen:

 Informieren Sie vor allen ärztlichen Untersuchungen Ärztin und betreuendes Personal darüber, dass Sie vielleicht (oder sicher) schwanger sind. Das gilt insbesondere, wenn man Sie röntgen will, zum Beispiel beim Zahnarzt.

 Sind Sie am Arbeitsplatz Strahlung, Chemikalien, starker körperlicher Anstrengung oder hohen Temperaturen ausgesetzt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft informieren, damit Sie sich aus den belasteten Bereichen zurückziehen können.

 Reden Sie mit Ihrer Krankenkasse über Leistungsangebote in der Schwangerschaft, wie Geburtsvorbereitungskurse oder Schwangerschaftsgymnastik. Diese Leistungen sind bei privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich geregelt.

 Informieren Sie sich über Ihre Rechte im Mutterschutzgesetz. Es ist dazu da, Mütter vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor einem Verdienstausfall beziehungsweise einer Kündigung in der Zeit rund um die Geburt zu schützen.

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