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ОглавлениеDiese Seiten sind den in der Schwangerschaft vorgesehenen Laboruntersuchungen vorbehalten. Ärztin oder Hebamme dokumentieren hier die Ergebnisse Ihrer Blut- und Urintests.
Im Abschnitt »Blutgruppenzugehörigkeit« finden Sie Ihre Blutgruppe und Ihren Rhesusfaktor. Ist dieser positiv, steht dort das Kürzel Rh-pos. (D+ oder Dpos), ist er negativ, Rh-neg. (D- oder Dmin). Vor allem der Rhesusfaktor spielt in der Schwangerschaft eine wichtige Rolle. Falls er negativ ist, Ihr Baby aber einen positiven Rhesusfaktor hat, kann es zu einer Blutgruppenunverträglichkeit kommen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei Blutungen, etwa nach Eingriffen wie der Amniozentese, bei einer äußeren Wendung oder bei der Geburt, zu einem Blutaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Baby kommt. Ihr Körper könnte dann Antikörper gegen das kindliche Blut entwickeln.
mit negativem Rhesusfaktor erhalten deshalb nach medizinischen Eingriffen und zwischen der 28. und 30. Woche sowie bei der Geburt eine Rhesusprophylaxe, die verhindert, dass sich eine solche Körperabwehr gegen das Blut ihres Babys bildet. In der Regel ist die Rhesus-Inkompatibilität jedoch erst bei darauffolgenden Schwangerschaften problematisch. Denn durch die Geburt des vorherigen Babys hat ein Blutaustausch stattgefunden und der Körper hatte genug Zeit, Antikörper zu bilden, die über die Plazenta in den Kreislauf des Kindes gelangen, dort Blutzellen zerstören und eine schwere Erkrankung auslösen.
Beim Antikörper-Suchtest wird Ihr Blut schon bei der Erstuntersuchung darauf getestet, ob es Antikörper enthält, die zu einer Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Baby führen (wie die angesprochene Rhesusunverträglichkeit). Der Test fällt negativ aus, wenn keine Antikörper im Blut zu finden sind. Er wird zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche noch einmal wiederholt.
Mithilfe des Röteln-HAH-Tests wird untersucht, ob Sie genügend Antikörper gegen eine Rötelninfektion im Blut haben. Optimal ist dabei ein Wert von über 15 IU/ml. In der Regel ist die zu den Kinderkrankheiten zählende Viruserkrankung nicht gefährlich. Vor allem in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft jedoch kann sie schwere Organschäden sowie körperliche und geistige Entwicklungsstörungen beim Kind hervorrufen. Wenn Sie schon einmal an Röteln erkrankt waren oder zweimal dagegen geimpft wurden, sind Sie lebenslang immun.
Weitere vorgesehene Laboruntersuchungen: Mithilfe der Lues-Suchreaktion (LSR) wird ermittelt, ob sich in Ihrem Körper Syphilis-Erreger nachweisen lassen. Die sexuell übertragbare Erkrankung kann Ihr Baby schädigen.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt ein Test auf das Hepatitis-B-Antigen im Blutserum (HBs-Antigen). Denn eine Frau kann diese für Neugeborene lebensgefährliche Krankheit bei der Geburt auf ihr Baby übertragen. Babys, deren Mutter Überträgerinnen des Hepatitis-B-Virus sind, werden daher umgehend nach der Geburt geimpft.
Auf Ihren Wunsch oder auf Empfehlung Ihrer medizinischen Betreuerinnen können weitere Blutuntersuchungen erfolgen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den HIV-Test, dessen Ergebnis wie auch das des LSR-Tests jedoch nicht im Mutterpass eingetragen wird. Es wird lediglich vermerkt, dass der Test gemacht wurde.
Der Nachweis von Chlamydia-trachomatis-DNA wird mittels einer Urinprobe erhoben. Auch dieser Krankheitserreger wird durch sexuellen Kontakt übertragen. Er siedelt sich in der Vagina an und kann beim Baby Augen- und Lungenentzündungen auslösen, wenn es bei der Geburt auf dem Weg durch den Geburtskanal mit ihm in Kontakt kommt und sich infiziert. Bei einem positiven Test müssen Sie selbst und Ihr Partner mit Antibiotika behandelt werden, um das Risiko für das Kind so gering wie möglich zu halten.