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IGeL-Leistungen
Alle medizinisch sinnvollen Untersuchungen gehören zur normalen Vorsorge auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien. Was darüber hinausgeht, sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die auf Wunsch der Schwangeren nicht nur bei einem besonderen Risiko durchgeführt werden können. Zu den IGeL-Leistungen gehört zum Beispiel der Toxoplasmose-Test (>).
Die Kosten für eine solche IGeL-Untersuchung trägt in der Regel die Schwangere. Nur wenn ein begründeter Verdacht auf ein individuelles Risiko vorliegt, müssen die zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Pränataldiagnostik
Auch Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, wie zum Beispiel die Nackentransparenzmessung (>), gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden aber von Ihren medizinischen Begleiterinnen auf die Möglichkeiten der Zusatzuntersuchungen hingewiesen, sofern besondere gesundheitliche oder familiäre Risiken bestehen.
Standardmäßig sind für den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen durch die Ärztin vorgesehen.