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Nicht nur Soll und Haben

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Stefan Sethe - Die Zeit; 23.11.1979

Sozialbilanzen: Auf dem Weg zu einer neuen Unternehmens-Ethik

Elmar Pieroth, Unternehmer und CDU-Politiker, umschrieb die derzeitige gesellschaftliche Situation der Unternehmen mit den Worten: „In den fünfziger und sechziger Jahren waren die Bundesbürger froh, dass die ,Schlote rauchten‘. Heute bilden sich Bürgerinitiativen, weil diese Schlote rauchen.“ Wie tiefgreifend dieser Meinungsumschwung inzwischen verwurzelt ist, zeigt sich nicht zuletzt auch an den Ergebnissen der letzten Kommunal- und Landtagswahlen, wo die „Grünen“ immer wieder für neue Schlagzeilen sorgten.

Weniger spektakulär und von der Öffentlichkeit kaum bemerkt hat jedoch auch eine neue Ära im Selbstverständnis der Unternehmen begonnen. Als Beginn dieser Ära lässt sich ziemlich genau der Juli 1973 ermitteln. In jenem Monat legte die Steag AG in Essen neben ihrer Handelsbilanz und dem Geschäftsbericht eine „Sozialbilanz“ vor, in welcher zum ersten Mal der Versuch gemacht wurde, die gesellschaftlichen Beziehungen eines Unternehmens aufzuzeichnen und damit auch der öffentlichen Diskussion preiszugeben.

Diese erste, aus heutiger Sicht noch sehr rudimentäre „Sozialbilanz“ eines deutschen Unternehmens enthielt bereits ein inneres Beziehungsfeld, in dem die monetären Leistungen an die Belegschaft sowie die Aktivitäten zur Sicherung der Arbeitsplätze aufgeführt waren, sowie ein äußeres Beziehungsfeld, in welchem beispielsweise die Leistungen zur Verminderung der Umweltbelastung und die Förderung gemeinnütziger Ziele erwähnt wurden.

Schon am Beispiel der Steag fällt auf, dass der Begriff Sozial-„Bilanz“ für diese Form der Berichterstattung nicht gerade sehr glücklich gewählt ist. Nicht nur, dass sich die Unternehmen bis heute schwer tun, auch Negativposten, wie etwa die Umweltbelastung durch das Unternehmen oder empfangene Subventionen, gleichrangig neben den auf soziales Engagement hindeutenden Aufwendungen zu erwähnen. Es ist auch unmöglich, eine Vergleichbarkeit der Soll- und der Haben-Seite zu erreichen. Schließlich lassen sich bei bestem Willen die Aufwendungen für einen Betriebssportplatz und einen tödlichen Betriebsunfall nicht gegeneinander aufrechnen.

Einen Ausweg aus diesem Dilemma schien das mittlerweile von manchen Unternehmen praktizierte Verfahren des goal decounting zu bieten. Man setzt sich zu Beginn einer Berichtsperiode ein realistisches Ziel, wie zum Beispiel die Unfallhäufigkeit pro Tausend Beschäftigte im kommenden Jahr von 9,7 auf 9,4 zu senken. Je nachdem, ob man dieses Ziel erreicht, übertrifft oder darunter bleibt, ist der jeweilige Bilanzposten ausgeglichen, positiv oder negativ. Abgesehen von der hierbei immer noch nicht gelösten Frage der Gewichtung im Gesamtzusammenhang bietet sich dieses System aber keineswegs für alle Berichtsposten an, so dass eine durchgängige Bilanzierung im technischen Sinne auf diesem Gebiet nicht möglich ist. Man spricht daher immer häufiger von einer gesellschaftsbezogenen Berichterstattung statt von einer Sozialbilanz und erweckt damit auch gar nicht erst die ohnehin kaum erfüllbare Hoffnung auf Vollständigkeit der vorgelegten Berichte.

Die Sozialbilanzierung hat unter den Unternehmern inzwischen zahlreiche Anhänger gefunden. Sie haben sich zu einem großen Teil im Arbeitskreis „Sozialbilanz-Praxis“ zusammengeschlossen. Neben Umsatzriesen wie VW, BASF, Bayer und Shell sind hier vor allem auch engagierte kleinere Betriebe tonangebend und treiben die Entwicklung voran.

Die Bemühungen um eine stärkere Vergleichbarkeit und daher Standardisierung der Berichterstattung haben bereits zu zahlreichen Erfolgen geführt. So ist man sich inzwischen darin einig, dass die immer noch als „Sozialbilanz“ apostrophierte Berichterstattung aus einer Sozialrechnung bestehen soll, in der alle quantifizierbaren Größen aufgeführt werden sollen, sowie aus einem allgemein gehaltenen Sozialbericht, welcher auch zum Beispiel zu dem jeweiligen Stand der Mitbestimmung Stellung beziehen sollte und aus einer Wertschöpfungsrechnung. Einig ist man sich mittlerweile auch, dass es kaum praktikabel ist, Nutzen und Schaden jeweils gegeneinander aufzurechnen.

Es wäre sicherlich nicht richtig, diese Bemühungen der Unternehmen schlicht als neues Instrument der Firmenimagewerbung abzutun, wie dies zunächst oft recht polemisch von den Gewerkschaften versucht wurde. Freilich mussten diese sich auch häufig genug provoziert fühlen durch allzu schönfärberische Sozialbilanzen, die sich nicht scheuten, soziale Erfolgsquoten von 99,95 Prozent bekanntzugeben und nicht selten unterließen, die Negativposition überhaupt nur zu erwähnen.

Inzwischen haben die Gewerkschaften jedoch erkannt, dass der Großteil der sozialbilanzierenden Unternehmen nicht nur an vordergründigen und kurzfristigen Imageerfolgen interessiert sind. Sie bemühen sich vielmehr ernsthaft, ihre gesellschaftliche Verantwortung neu zu definieren und die veränderten gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten bei der Planung von Fortschritt und Wachstum zu berücksichtigen.

Die Sozialbilanzierung zwingt die Unternehmen, sich Gedanken über konkrete ökonomische und gesellschaftsbezogene Ziele zu machen, diese zu formulieren und sich später daran messen zu lassen. Mögliche negative gesellschaftliche Folgen bestimmter wirtschaftlicher Maßnahmen werden eher erkannt. Andererseits ist aber die Sozialbilanz auch geeignet, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Verzahnung von Wirtschaft und Gesellschaft zu rationalisieren, indem die Sozialbilanzen sehr anschaulich zeigen, was höhere Lebensqualität kostet und wo gesellschaftliche Ansprüche utopisch werden, also mit dem realen Leistungsvermögen der Wirtschaft nicht mehr ins Gleichgewicht gebracht werden können.

Obwohl inzwischen deutlich geworden ist, dass Sozialbilanzen, sollen sie von der Öffentlichkeit ernstgenommen und nicht nur als Schönwetterbroschüre abgetan werden, auch Fakten enthalten müssen, die zuzugeben einem Unternehmen im ersten Moment nicht immer ganz leicht fällt, nimmt dennoch die Zahl der Firmen zu, die eine Sozialbilanz vorlegen. Ermuntert werden sie durch mehrere klare Empfehlungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sich an diese neue und zum Teil recht aufwendige Form der Berichterstattung heranzuwagen, wobei die Arbeitgeber allerdings betonen, dass es sich um freiwillige Unternehmensaktivitäten handelt, die den Einflussbereich des Betriebsrates oder gar der Gewerkschaften nicht tangieren.

Rein juristisch gesehen mag diese Auffassung sicherlich zutreffend sein. In der Praxis führt die Nichtbeteiligung des Betriebsrates jedoch dazu, dass eine Sozialbilanz, für die lediglich die Unternehmensleitung verantwortlich zeichnet, gegen den Vorwurf der Einseitigkeit zu kämpfen hat. Es kann dann passieren, dass – wie bei der BASF sehr spektakulär geschehen – der rosa gefärbten Schönwetterbilanz der Unternehmensleitung eine ebenso einseitige, tiefschwarze Negativbilanz von der Gewerkschaft entgegengesetzt wird.

Nachdem bereits, in einigen Unternehmen die Zusammenarbeit von Unternehmensleitung und Betriebsrat im Hinblick auf die Sozialbilanzierung zur Routine geworden ist, werden sich wohl auch andere Unternehmen und deren Betriebsräte über einen Grundkonsens einigen müssen, wenn man dem ohnehin viel zu schnell zur Reglementierung bereiten Staat keinen Anlass geben will, die gesellschaftsbezogene Berichterstattung dem Aktienrecht einzugliedern. Damit würde eine Materie, die sich noch im lebendigen Experimentierstadium befindet, frühzeitig und unausgereift der Versteinerung preisgegeben.

Die Entwicklung einer neuen Unternehmens-Ethik und eines veränderten Verantwortungsgefühls in der Unternehmerschaft vollzieht sich langsam aber stetig. Behördliche Reglementierungen oder übermäßiger gewerkschaftlicher Druck würden diese freiwillig und engagiert begonnene Entwicklung in die Defensive drängen und damit bestenfalls eine Festschreibung des status quo bewirken.

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