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§ 1 Wirtschaft und Verwaltung
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Gegenstand und Entwicklung des öffentlichen Wirtschaftsrechts
II. Öffentliches Wirtschafts- bzw Wirtschaftsverwaltungsrecht
III. Öffentliches Wirtschaftsrecht als Referenzgebiet des (allgemeinen) Verwaltungsrechts
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Fall 1:
Angesichts der ihrer Auffassung nach als Folge der Corona-Epidemie zu erwartenden Finanzkrise fürchtet die Bundesregierung um die Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und prüft Gegenmaßnahmen. Was halten Sie von folgenden Vorschlägen?
– | Verstaatlichung/Gründung öffentlichrechtlicher Institute/Verweigerung weiterer Erlaubnisse für private Banken |
– | Verbot/Genehmigungspflicht für ausländische Kapitalbeteiligungen an deutschen Banken |
– | Gesetzliche Maßnahmen: Verbot der Kreditvergabe ins Ausland/Verschärfung der Prüfpflichten der Banken, insbesondere bei der Kreditvergabe |
– | Erweiterung der behördlichen Kontrollbefugnisse |
– | Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung verschärfter Verhaltenskodizes/Erarbeitung einer Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Banken |
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Fall 2:
A betreibt, ohne die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, eine Autoreparaturwerkstatt. Konkurrent K will ihm sowohl die Tätigkeit wie die Werbung für seinen Betrieb in der örtlichen Tageszeitung verbieten lassen.
a) | Stehen ihm wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu? Ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn die Praxis der zuständigen Behörden und ihre Auslegung der HwO divergieren? |
b) | Sind die zwischen A und seinen Kunden geschlossenen Verträge nach § 134 BGB nichtig? |
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