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Vorwort zur ersten Auflage

Vorwort zur ersten Auflage

Das öffentliche Wirtschaftsrecht befasst sich mit dem Einwirken des Staates und seiner Einrichtungen auf die Wirtschaft und ist insoweit genauso ein traditionelles wie ein modernes Rechtsgebiet. Längst ist es über das herkömmliche Wirtschaftsverwaltungsrecht hinausgewachsen. Es umfasst außer den klassischen Materien des Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrechts das sog. Regulierungsrecht genauso wie das Recht der Auftragsvergabe, das Recht der öffentlichen Unternehmen und das Subventionsrecht. In allen Bereichen haben sich vor allem durch die Europäisierung, aber auch durch technische Neuerungen wie das Internet und gewandelte gesellschaftliche und gesetzgeberische Vorstellungen beachtliche Umwälzungen ergeben. Am novellierten Handwerksrecht, dem Telekommunikationsrecht, aber auch dem Spiel- und Wettrecht wird dies genauso deutlich wie am gewerbe- bzw gaststättenrechtlichen Umgang mit dem „ältesten Gewerbe“, der Prostitution. Diese Umbruchphase ist keineswegs abgeschlossen. Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 markierte lediglich den vorläufigen Endpunkt. Gleichzeitig hat sich das öffentliche Wirtschaftsrecht zum zentralen Referenzgebiet für das allgemeine Verwaltungsrecht sowie die Verzahnung von einfachem Recht mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht entwickelt. Dies macht eine Darstellung des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu einem genauso reizvollen wie schwierigen Unterfangen.

Das öffentliche Wirtschaftsrecht gehört zu den Wahlfach- bzw Schwerpunktbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen. Seine Bedeutung wird durch die Aufwertung der Schwerpunktbereiche und vor allem den Bedarf der Praxis an Juristen mit Kenntnissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht weiter zunehmen und den Prüfungsstoff über die klassischen Gebiete, vor allem des Gewerberechts, hinaus erweitern. Für diese veränderte Ausbildungs- und Prüfungssituation ist das Buch konzipiert. Ziel war eine umfassende Darstellung des examensrelevanten Stoffs, deren Umfang aber gleichzeitig ein vertretbares und im Rahmen der Examensvorbereitung zu bewältigendes Maß nicht überschreiten sollte.

Eine besondere Herausforderung stellt, wie die Erfahrungen der Autoren in Lehre und Staatsexamen belegen, die Verzahnung des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit dem Gemeinschafts- und Verfassungsrecht, aber auch dem allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht dar. Diese Bezüge zum Pflichtfachstoff und gleichermaßen die sich bei aller Diversifizierung des Rechtsgebietes entwickelnden allgemeinen Strukturen des öffentlichen Wirtschaftsrechts – einschließlich seiner ökonomischen und wirtschaftspolitischen Hintergründe – stehen daher im Zentrum der Darstellung. Es war unser didaktisches Anliegen, den Stoff so weit wie möglich „am Fall“ zu vermitteln. Vorangestellte Fälle sollen aber auch der Lernkontrolle dienen und die praktische Umsetzung für Klausuren erleichtern. Sie wurden entweder der (aktuellen) Rechtsprechung entnommen oder entsprechen examensrelevanten Standardkonstellationen. Rechtsprechungs- und Literaturangaben sollen den Leser zum weiterführenden Studium ermuntern.

Die §§ 1–6 des Buches wurden von Prof. Dr. Josef Ruthig bearbeitet, die §§ 7–9 verantwortet Priv. Doz. Dr. Stefan Storr. Für ihre Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts zum ersten Teil (§§ 1 bis 6) ist den Mitarbeitern des Mainzer Lehrstuhles zu danken, den wissenschaftlichen Mitarbeitern Ass. iur. Daniel Michel und Markus Wöll sowie für die umsichtige und stets geduldige Bearbeitung der Entwürfe der Sekretärin, Frau Petra Michaela Kirchmayer. Wertvolle Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben auch Mainzer Studierende der Wahlfachgruppe beigesteuert. Ein besonderer Dank aber gilt den studentischen Hilfskräften, Frau cand. iur. Katja Lehr und Herrn cand. iur. Alexander Wirth für ihren unermüdlichen und überobligatorischen Einsatz.

Das Öffentliche Wirtschaftsrecht wird weiter im Fluss sein, vor allem angesichts der Neustrukturierung der universitären Ausbildung. Über Anregungen und Kritik würden wir uns freuen. Sie werden an folgende Anschriften erbeten:

Prof. Dr. Josef Ruthig, Fachbereich 03, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung, Johannes-Gutenberg-Universität, 55099 Mainz, ruthig@uni-mainz.de; Priv. Doz. Dr. Stefan Storr, Juristische Fakultät der TU Dresden, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Umwelt- und Wirtschaftsrecht, Bergstraße 53, 01069 Dresden, storr@jura.tu-dresden.de.

Mainz und Dresden, August 2005

Josef Ruthig

Stefan Storr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

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