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4. Statistik

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Die sozialpolitisch neue Bewertung der künftigen Funktion der externen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem der Alterssicherung sowie die begleitende Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die steuerfreie Dotierungsmöglichkeit nach § 3 Nr. 63 EStG während der Finanzierungsphase in Verbindung mit dem Anspruch auf Entgeltumwandlung und die Förderfähigkeit der Beiträge nach § 10a EStG i. V. m. Abschnitt XI EStG hatten Anfang der Jahrtausendwende zu einer deutlichen Renaissance der betrieblichen Altersversorgung und insbesondere des Durchführungsweges Pensionskasse geführt.

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Nachdem die Direktversicherung in 2005 auch in den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 63 EStG mit einbezogen worden ist, haben Lebensversicherungsunternehmen teilweise den Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen in der Rechtsform der AG nicht mehr weiter ausgebaut, sondern diesen wieder über die Direktversicherung gelenkt. Infolgedessen ist es auch zu Bestandsübertragungen auf Versicherungsunternehmen gekommen. Aufgrund der zunehmenden regulatorischen Anforderungen haben zudem kleinere betriebliche Pensionskassen ebenfalls Bestandsübertragungen vorgenommen, sodass die Anzahl der Pensionskassen seit 2004 wieder leicht rückläufig ist. Im Gegensatz zur Anzahl der Pensionskassen hat sich jedoch der Bestand der Versicherten deutlich erhöht und die Bedeutung der Pensionskassen insgesamt als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge weiter zugenommen.

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Entwicklung Anzahl Pensionskassen


Quelle: BaFin, Versicherungsstatistik.

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Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von Pensionskassen (in Mio.)


Quelle: Endbericht TNS Infratest vom 30.10.2008; Situation und Entwicklung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001–2007, S. 64–66/Alterssicherungsbericht 2008, S. 131; Endbericht TNS Infratest vom 24.11.2014, Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013, S. 22–24.

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So hat sich die Anzahl der über Pensionskassen versicherten Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung von Ende 2001 bis Ende 2013 um rd. 243 % erhöht.

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Förderwege bei Pensionskassen (Bruttoentgeltumwandlung §§ 3 Nr. 63 und 40b EStG)


Quelle: Endbericht TNS Infratest vom 30.10.2008; Situation und Entwicklung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001–2007, S. 64–66/Alterssicherungsbericht 2008, S. 131; Endbericht TNS Infratest vom 24.11.2014, Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013, S. 22–24.

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Die Anzahl der Arbeitnehmer, welche eine Bruttoentgeltumwandlung über eine Pensionskasse über ihren Arbeitgeber durchführen, hat sich von 12/2001 bis 12/2013 sogar um 1.442 % erhöht.

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Die Pensionskassen haben daher – insbesondere im Hinblick auf die bisher vom Gesetzgeber eingeleiteten Reformen der Systeme der sozialen Sicherung – ihre Stellung im System der betrieblichen Altersversorgung nicht nur halten, sondern im Verhältnis zu den übrigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung am deutlichsten ausbauen können.

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Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (nach Durchführungswegen)


Quelle: Endbericht TNS Infratest vom 24.11.2014, Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013, S. 85.

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