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4. Tarifvertragskassen
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Die sog. Tarifvertragskassen sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien. Diese Form der Pensionskasse gibt es erst seit den 60-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Sie werden auf Grund eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages gegründet und nur von den Tarifvertragsparteien selbst betrieben. Die einzelnen Arbeitgeber werden zur Beitragszahlung auf Grund des Tarifvertrages gezwungen. Versichert sind alle Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.