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b) Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb
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Im Anschluss an den privatrechtlichen Gründungsakt müssen die Gründer bei der zuständigen Versicherungsaufsichtsbehörde den Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb stellen.
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Einer besonderen Form bedarf der Antrag nicht. Die BaFin stellt Zulassungshinweise zur Verfügung, deren Beachtung die Bearbeitung eines Zulassungsantrags erleichtern und beschleunigen. Insoweit wird die Schriftform des Antrags empfohlen.
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Mit dem Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb sind gemäß § 9 VAG im Wesentlichen folgende Unterlagen mit einzureichen: