Читать книгу Pensionskassen - Stefan Wolf - Страница 41
e) Wirkung der Erlaubnis
Оглавление90
Mit der Erlaubnis wird der Versicherungsverein rechtsfähig. Alle bereits eingegangenen Verbindlichkeiten des nicht rechtsfähigen Vereins werden unmittelbar solche des Versicherungsvereins, wie auch das Vermögen ohne gesonderten Übertragungsakt Vermögen der jetzt rechtsfähigen Pensionskasse wird.
91
Die Pensionskasse kann mit Erhalt der Erlaubnis sofort Versicherungsgeschäfte betreiben. Wird die Pensionskasse als kleinerer Versicherungsverein gegründet, ist mit der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb die Gründung der Pensionskasse beendet.
92
Ist die Pensionskasse ein großer Versicherungsverein, muss sie im Handelsregister angemeldet werden (§§ 185 bis 187 VAG). Ein materielles Prüfungsrecht hat das Registergericht dabei nicht. Die Entscheidung der Versicherungsaufsichtsbehörde zur wirksamen und rechtsfehlerfreien Gründung des Vereins ist für das Registergericht bindend.