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aa) Der Geschäftsplan der Pensionskasse

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Der Geschäftsplan ist die Grundlage des Geschäftsbetriebs der Pensionskasse. Aus ihm ergibt sich der Zweck der Kasse, also was versichert werden soll, wer versichert werden soll, wie hoch die Beiträge und Leistungen sein sollen und wie die dauernde Erfüllbarkeit der versprochenen Versicherungsleistungen gewährleistet sein soll. Zum Geschäftsplan gehören alle Unterlagen, die von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind. Dies sind – auch nach dem seit dem 1.1.2016 geltenden VAG – bei der regulierten Pensionskasse weiterhin die Versicherungsbedingungen und der sog. Technische Geschäftsplan (§ 233 Abs. 1 Satz 5; § 233 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 219 Abs. 3 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Nr. 2 VAG). Insoweit werden also bereits im Gründungsstadium die Unterschiede zwischen der regulierten und der deregulierten Pensionskasse deutlich:

Technischer Geschäftsplan: Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Technischer Geschäftsplan bzw. versicherungsmathematisches Gutachten einzureichen, in dem nachgewiesen wird, dass die verlangten Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versicherungsleistungen ausreichen (s. im Einzelnen Rdnrn. 267 ff.).
Satzung und Versicherungsbedingungen: Es ist weiterhin die Satzung einzureichen. Aus der Satzung ergibt sich das Geschäftsgebiet der Pensionskasse und deren Organisationsstruktur (s. im Einzelnen Rdnrn. 198 ff.). Aus der Satzung muss sich vor allem auch ergeben, dass die Pensionskasse die in § 233 Abs. 1 VAG genannten besonderen Bedingungen erfüllt. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sie als regulierte Pensionskasse zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden. Neben der Satzung sind auch die Versicherungsbedingungen einzureichen. Diese enthalten vor allem Angaben über die Versicherungsleistungen des Vereins und über die Beitragsverpflichtung der Mitglieder (s. im Einzelnen Rdnrn. 239 ff.).
Funktionsausgliederungsverträge: Ggf. sind auch bei ausgelagerten Funktionsbereichen sog. Funktionsausgliederungsverträge vorzulegen (s. Rdnrn. 276 ff.), aber nicht mehr als Bestandteil des Geschäftsplans.
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