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Vorwort

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Die vorliegende Arbeit wurde von der rechtswissenschaftlichen Fakultät (Fachbereich I) der Justus-Liebig-Universität in Gießen im Wintersemester 2016/2017 als Dissertation angenommen. Literatur und Rechtsprechung wurden bis Dezember 2015 berücksichtigt.

Mein Dank gilt an dieser Stelle Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch für die Betreuung und die stets wertvolle Unterstützung im Verlauf meines Promotionsvorhabens. Herrn Prof. Dr. Bernhard Kretschmer danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Für die Aufnahme in diese Schriftreihe danke ich Ihren Herausgebern Herrn Prof. Dr. Mark Deiters, Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch sowie Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller.

Danken möchte ich an dieser Stelle auch all den Menschen, die mich in der Zeit der Erstellung dieser Arbeit begleitet und mir zur Seite gestanden haben.

Mein ganz besonderer und tief empfundener Dank gilt meinen Eltern, ohne die – auch – die Erstellung dieser Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Meinem leider viel zu früh verstorbenen Vater ist diese Arbeit in tiefster Dankbarkeit gewidmet.

Danken möchte ich auch meinem guten Freund Herrn Dr. Clemens Demmer für die unzähligen Gespräche, wertvollen Anregungen und Diskussionen sowie die vielen Stunden der Unterstützung bei der Überarbeitung und Fertigstellung des Manuskripts.

Nicht zuletzt danke ich meiner lieben Ehefrau für Nachsicht und Geduld, für Rat und Tat, einfach für alles.

Die Arbeit wurde gefördert durch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Augsburg im Juni 2017

Steffen Evers

Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens

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