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7. Unproblematische Firmierung

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Die Firma der GmbH kann entweder der Tätigkeit des Unternehmens entlehnt sein (Sachfirma), den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter enthalten (Namensfirma) oder aus einer Phantasiebezeichnung bestehen. Auch Kombinationen sind möglich. Eine reine Sachfirma muss in jedem Fall einen individualisierenden Zusatz enthalten. Der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder die Abkürzung „GmbH“ bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder die Abkürzung „UG (haftungsbeschränkt)“ ist zwingender Bestandteil der Firma. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf nicht abgekürzt werden.

Unternehmenskauf bei der GmbH

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