Читать книгу Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht - Susanne Benner - Страница 107
VII. Ergebnis
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H ist aus § 1361 verpflichtet, ihrer Ehefrau F monatlich im Voraus eine Geldrente in Höhe von 1200,– € zu zahlen.
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H ist aus § 1361 verpflichtet, ihrer Ehefrau F monatlich im Voraus eine Geldrente in Höhe von 1200,– € zu zahlen.