Читать книгу Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht - Susanne Benner - Страница 109

I. Mutterschaft der H über § 1591

Оглавление

148

H könnte nach § 1591 Mutter eines zu zeugenden Kindes sein. Nach § 1591 ist die Frau Mutter eines Kindes, die das Kind geboren hat. Da sich H und F bereits darauf geeinigt haben, dass H Geburtsmutter sein solle, wäre H i.S.d. § 1591 Mutter des Kindes, da sie es gebären würde.

Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht

Подняться наверх