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II. Materielle Schutzvoraussetzungen

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Die materiellen Schutzvoraussetzungen des Designschutzes ergeben sich aus § 2 Abs. 1 DesignG. Danach wird ein Design als eingetragenes Design geschützt, wenn es neu ist und EigenartEigenartDesignschutzEigenart aufweist.

Recht des geistigen Eigentums

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