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V. Formelle Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren

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Da es sich beim deutschen eingetragenen Design – wie im Grundsatz bei den übrigen gewerblichen Schutzrechten auch – um ein registriertes Recht handelt, ist Voraussetzung für die Erlangung von Designschutz, dass neben den materiellen auch einige formelle Schutzvoraussetzungen erfüllt sind.

Recht des geistigen Eigentums

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