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Kapitel 5BIM-Anwendungsfälle

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33Im vorbeschriebenen Planungsprozess werden verschiedene BIM-Anwendungsfälle abgebildet. Diese sollen im Folgenden benannt und erläutert werden. Dabei referenzieren wir auf den Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Umsetzung des Stufenplans – Digitales Planen und Bauen“ vom 17. September 2018, welcher im Kontext mit den Handreichungen von „BIM4INFRA2020“28 erschienen ist. Die Nomenklatur und Nummerierung sowie die Definition der dort benannten 20 BIM-Anwendungsfälle sind daraus übernommen. Allerdings wurde die Definition in Teilen an den vorab beschriebenen Prozess angepasst. Die nachfolgend benannten BIM-Anwendungsfälle (AwF) beziehen sich auf die vom Objektplaner für Gebäude und Innenräume im Rahmen seiner Planungstätigkeit umzusetzenden Anwendungsfälle und sind damit sowohl im Leistungsbild der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach Kapitel 9 dieses Buches enthalten als auch über die dort formulierten Honorarvorschläge abgegolten.

• AwF 2: Planungsvariantenuntersuchung → Erstellung der Planungsvarianten als BIM-Modelle und Bewertung der Vorzugsvariante hinsichtlich der Kosten, Termine und/oder Qualität; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 2

• AwF 3: Visualisierungen → bedarfsgerechtes Visualisieren des BIM-Modells als Basis für Projektbesprechungen im Zuge der Planung und der Ausführung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit. Hierunter sind keine Renderings oder anderweitig nachbearbeitete Visualisierungen zu verstehen. Bei den Visualisierungen handelt es sich um Darstellung des 3D-Modells ggf. mit Einbindung der Referenzen aus dem digitalen Gesamtmodell innerhalb der Konstruktionssoftware bzw. der BIM-Viewer des CDE (Common Data Environment); Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8

• AwF 5: Koordination der Fachgewerke → Zusammenführen der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell mit anschließender automatisierter Kollisionsprüfung und systematischer Konfliktbehebung; Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5

• AwF 7: Erstellung von Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplänen → Ableitung der wesentlichen Teile der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungspläne aus dem Modell; Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4

• AwF 9: Planungsfreigabe → Durchführen der Prüfläufe zur Freigabe der Planungsunterlagen auf Basis von 3D-Modellen und der daraus abgeleiteten 2D-Pläne; Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5

• AwF 10: Kostenschätzung und Kostenberechnung → Ermittlung strukturierter und bauteilbezogener Mengen (Volumen, Flächen, Längen, Stückzahlen) anhand des Modells als Basis für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen sowie Zuordnung von Kosteninformationen zu Elementen/Bauteilen des Modells (5D-Modell); Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 und 3

• AwF 11: Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe → modellgestützte Erzeugung von mengenbezogenen Positionen des Leistungsverzeichnisses, modellbasierte Ausschreibung, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag; Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 6 und 7

• AwF 12: Terminplanung der Planung und der Ausführung → Erstellung von Terminplänen. Vorgängen werden Elemente des Modells zugeordnet (4D-Modell); Umsetzung in HOAI-Leistungsphasen 2 bis 6 und 8

• AwF 14: Erstellung von Ausführungsplänen → Ableitung der wesentlichen Teile der Ausführungsplanung aus dem Modell; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 5

• AwF 15: Baufortschrittskontrolle → Nutzung des Modells für die Baufortschrittskontrolle als Grundlage der Überwachung des Terminplanes; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 8

• AwF 17: Abrechnung von Bauleistungen → Nutzung des Modells – insbesondere der bauteilbezogenen Mengen – als Grundlage der Abrechnung von Bauleistungen; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 8

• AwF 18: Mängelmanagement → Nutzung des Modells zur Dokumentation von Ausführungsmängeln und deren Behebung; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 8

• AwF 19: Bauwerksdokumentation → Im Zuge des Abschlusses der Baumaßnahme wird die Bauwerksdokumentation in das digitale Modell übernommen. Es beinhaltet detaillierte Informationen zur Ausführung, zu den verwendeten Materialien und Produkten sowie ggf. Verweise auf Prüfprotokolle und weitere Dokumente. Man spricht in diesem Fall auch von der „Digitalen Bauwerksakte“; Umsetzung in HOAI-Leistungsphase 8

• AwF 20: Nutzung für Betrieb und Erhaltung → Die Nutzung des digitalen Modells für den Bauwerksbetrieb und die Bauwerkserhaltung ist neben der Errichtung und Übergabe des Bauwerks Ziel des Planungs- und Realisierungsprozesses mit BIM. Durch den Planer wird das digitale Gesamtmodell nach Abschluss des Anwendungsfalls 19 an den Bauherrn übergeben. Die Überführung dessen in das CAFM-Modell sowie die Nutzung der Umsetzung des CAFM im Bauwerksbetrieb ist Bauherrenaufgabe und nicht beim Planer angesiedelt. Für letzteren endet der Prozess mit Abschluss des Anwendungsfalls 19. Damit ist der Anwendungsfall 20 zwar im Prozessleitbild abgebildet, aber nicht Bestandteil des Leistungsbildes des Planers und auch nicht im Honorarvorschlag für die Planungsleistungen mit BIM nach Kapitel 9 dieses Buches enthalten.

Planungsleistungen und Honorare mit BIM

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