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Vorwort

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Die Leistungsbilder der Honorarordnung für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den darin enthaltenen Grundleistungen wurden von Professor Karlheinz Pfarr in den 1970er Jahren erarbeitet. Im Jahr 1977 ist die HOAI dann in Kraft getreten. Ernstzunehmende Computeranlagen waren damals Großrechner mit Lochkarten oder Magnetbändern, die man sich entweder in wissenschaftlichen Rechenzentren oder in Science-Fiction-Filmen vorstellte. Für das Entwerfen und Konstruieren benutzten Architekten und Ingenieure aber am Reißbrett Feinminenstifte und Rapidographen. Gezeichnet wurde auf Transparentpapier.

Soweit wie das damals imaginäre Jahr 2000 war auch die Vorstellung entfernt, mit Computern zeichnen zu können. In Architektur- und Ingenieurbüros praktisch nutzbare Zeichencomputer gab es noch lange nicht. Festplatten waren noch weitgehend unbekannt und unter „Clouds“ verstand man schlicht Wolken. Zeichnungen bewahrte man vielmehr in voluminösen Planschränken auf, getrennt nach „100stel“ und „50stel“.

Mit der Entwicklung der Personal Computer und der Netzwerktechnologie nahm die Elektronifizierung in den Büros schon in den 1980er- und 1990er-Jahren rasant Fahrt auf. Noch vor der Jahrtausendwende wurden in vielen Büros Leistungsverzeichnisse digital erstellt. Auch erste CAD-Zeichenmaschinen fanden schon Anwendung. Aber erst deutlich nach dem Millennium ermöglichten E-Mail-Verkehr und digitale Medienräume einen unkomplizierten Datenaustausch.

Entgegen dieser technischen Revolution in den Büros blieben aber die Leistungsbilder der HOAI seit 1977 weitgehend unverändert. Auch mit den ersten grundlegenden Modernisierungsversuchen von 2009 ließ man diese vollkommen unangetastet, weshalb sich die 2009 neu zusammengefundene Koalition der Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch einig war, dass die HOAI „schnellstmöglich weiter modernisiert“ werden sollte. Ziel der Novelle der HOAI von 2013 war deshalb vor allem die baufachliche Aktualisierung der Leistungsbilder an die damalige Planungswirklichkeit mit Computereinsatz. Dieser Modernisierungsprozess mündete aber im Wesentlichen nur in einer Ausweitung und redaktionellen Überarbeitung der tradierten Leistungsbilder. Die Grundstrukturen aus analogen Zeiten blieben allerdings unverändert.

Weil man aber, quasi kurz vor Torschluss, immerhin erkannte, dass eine planerische Zukunft ohne „Building Information Modelling“ (BIM) zumindest mittel- bis langfristig wohl kaum denkbar ist, hat man es gerade noch geschafft in die Leistungsphase 2 der HOAI die „3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)“ als Besondere Leistung aufzunehmen.

Dass es für die Preisfindung von Planungsleistungen unter BIM mit einer solchen Minimalergänzung allerdings bei weitem nicht getan ist, zeigen die Autoren im vorliegenden Werk fundiert und dezidiert auf.

Werner Seifert1

Planungsleistungen und Honorare mit BIM

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