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V. Internationales Insolvenzrecht
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Das Internationale Insolvenzrecht befasst sich mit der Wirkung eines im Ausland eröffneten Insolvenzverfahrens (Konkurses) auf das Inland, insbesondere mit der Prozessführungsbefugnis des Gemeinschuldners im Inland während des ausländischen Insolvenzverfahrens und der Einbeziehung ausländischen Vermögens in ein inländisches Konkursverfahren und umgekehrt. Seit dem 31.5.2002 gilt insoweit für die EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) die VO (EG) Nr 1346/2000, ABl. EG 2000 L 160/1 (EG-Insolvenz-VO).