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I. Begriff
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Der Begriff „Kollisionsnorm“ wird im Sprachgebrauch des IPR als Überbegriff für alle Normen verwendet, die Verweisungs- oder Anknüpfungsregeln enthalten. Kollisionsnorm ist damit jede Norm des Kollisionsrechts. Kollisionsrecht ist die Gesamtheit aller Normen, die sich mit der Auswahl einer von mehreren in Betracht kommenden materiellen Rechtsordnungen befassen, wobei der Konflikt internationaler, interlokaler, interpersonaler oder intertemporaler Natur sein kann.