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II. Grundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)

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Noch immer gilt in Deutschland der alte römische Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“. Nach diesen Grundsätzen der Vertragstreue und Vertragsbindung müssen Verträge so eingehalten werden, wie sie geschlossen wurden. Deshalb trägt jede Partei grundsätzlich selbst das Risiko, dass sich ihre beim Vertragsschluss zugrunde gelegten Vorstellungen als falsch erweisen oder ihre Beweggründe infolge einer Änderung von Umständen enttäuscht werden.15 Wer Verträge abschließt, muss sich daher auch an die dort vereinbarten Leistungspflichten halten. Dennoch lässt das Gesetz in eng begrenzten Ausnahmefällen auch Ausnahmen zu.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen

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