Читать книгу Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen - Timo Müller - Страница 7

III. Situation in den betroffenen Unternehmen heute und Aufriss der Problemfrage

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Nach der weltweiten Verbreitung des neuartigen Coronavirus stehen Menschheit, Einzelstaaten und die Staatengemeinschaft vor neuen, bislang in diesem Umfang wenig bekannten Herausforderungen. Als Reaktion auf die Pandemie haben Staaten weltweit Freiheitseinschränkungen angeordnet, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. In der Bundesrepublik Deutschland wurden sowohl durch den Bund und die Länder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgenommen, die dann durch die Kommunen umgesetzt wurden. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten resultieren aus der grundsätzlichen Vollzugszuständigkeit der Länder. Die jeweils zuständigen Ämter müssen dann dem Gesamtzusammenhang der Seuchenbekämpfung Rechnung tragen.9 Betreiber von Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen müssen sich daher auf eine Vielzahl von Reaktionen und Maßnahmen von Bund, Ländern und insbesondere den einzelnen Kommunen einstellen.10 In diesem Zusammenhang wurden im März 2020 Veranstaltungen verboten, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe geschlossen und ein bundesweites Kontaktverbot verhängt, dass nur noch Kontakt zu einer weiteren Person erlaubt, die nicht im eigenen Hausstand lebt. Für den Publikumsverkehr geschlossen wurden außerdem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus stellten Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb ein. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind von den Beschränkungen betroffen,11 ebenso Unternehmen der Tanzschul-, Fitness-, Restaurant- und Eventbranche, denen durch behördliche Schließungsverfügungen von einem Tag auf den anderen Umsätze aus ganzen Geschäftszweigen wegbrachen. Tanzschulen dürfen keine Tanzkurse mehr durchführen, Restaurants und Fitnessstudios müssen für den Publikumsverkehr schließen und es dürfen keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden. Dies wirft völlig neuartige Fragen hinsichtlich der Durchführung von Verträgen auf. Der alte römische Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) stößt an seine Grenzen. Die Corona-Pandemie ist eine „Naturkatastrophe in Zeitlupe“.12 Die Coronavirus-Pandemie stürzt nach Aussage des IWF die Welt in eine Rezession, die "viel schlimmer" sein wird, als die globale Finanzkrise vor einem Jahrzehnt. Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Kristalina Georgieva, sprach sogar von der "dunkelsten Stunde der Menschheit". "Dies ist eine Krise wie keine andere", sagte sie in einer Videokonferenz. "Wir haben erlebt, wie die Weltwirtschaft zum Stillstand gekommen ist. Wir befinden uns jetzt in einer Rezession. Sie ist viel schlimmer als die globale Finanzkrise von 2008-2009."13 Tanzschulen und Fitnessstudios haben ihre Präsenzangebote eingestellt. Ist der Ersatz durch Online-Unterricht in Form von Live-Schaltungen oder die Bereitstellung von Online-Videos in einer Art Choreothek ein ausreichender Ersatz für die vertraglich geschuldete Leistung? Müssen monatliche Beiträge weitergezahlt werden oder können sich Mitglieder und Kunden darauf berufen, dass keine Leistung erbracht wird oder gar außerordentlich kündigen? Muss die Miete weitergezahlt werden? Was geschieht mit meinen Mitarbeitenden? All dies sind Alltagsfragen, die sich Inhaber und Geschäftsführende betroffener Unternehmen stellen. Reichen die Institute, die unser Bürgerliches Gesetzbuch vorsieht, aus, um die völlig neuartigen Fragestellungen zu lösen? Dies soll im Folgenden untersucht werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen

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