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Über den Autor und dieses Buch

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Der Autor betreibt das Tanz- und Eventhaus "Tanzhaus Bonn", die Hotel-Eventlocation "Villa Waldesruh" in Siegburg und das Restaurant "Traubenwirt" in Sankt Augustin.

Alle drei Locations waren von der Schließung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus massiv betroffen. Ähnlich wie er, stehen die betroffenen Unternehmen zwangsläufig vor vielen, bislang nie dagewesenen Fragen. Als Jurist hat er sich diesen gestellt und mithilfe seines rechtlichen Fachwissens beantwortet. Zum Beispiel: Muss ich meine Mitarbeitenden weiterbezahlen? Kann ich sie ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Mitgliedsbeiträge weiter einziehen? Muss ich Tanzkursbeiträge erstatten? Darf ein Mitarbeiter zuhause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken? Muss ich die Miete für eine bereits gebuchte Veranstaltungshalle bezahlen? Muss ich bereits gebuchte Künstler wie Bands oder Show-Acts bezahlen, Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren erstatten?

Wir alle erleben derzeit Geschichte live. Noch vor wenigen Wochen war es kaum vorstellbar, dass das soziale Leben in Deutschland derart zum Erliegen kommt, wie es nun seit Mitte März 2020 der Fall ist. Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen und wurden durch Schließungsanordnungen und Verbote weitgehend lahm gelegt. Der Autor hat die wichtigsten Rechtsfragen wissenschaftlich aufgearbeitet und weist den besonderen Vorteil auf, nicht nur als Schreibtischtäter zu agieren, sondern sich mit den Besonderheiten der aufgeführten Branchen auch in der Praxis bestens auszukennen.

Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Timo Müller ist Bonner Unternehmer und wurde 1976 in Bergisch Gladbach geboren und wohnt in Köln. Nach seiner Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zum Tanzlehrer (ADTV) studierte Timo Müller zunächst Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordhessen (Diploma) dann und Rechtswissenschaften (Jura) an der Universität zu Köln.

Literaturverzeichnis

Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, 44., aktualisierte Auflage 2020, (zitiert: Brox/Walker)

Falter, Gernot, Die Arbeitsleistung in der Pandemie, in: Betriebs-Berater, BB 37.2009, 1974 (zitiert: Falter, BB 1976)

Kopp, Ferdinand (Begr.)/Ramsauer, Ulrich, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 20. Auflage, 2019 (zitiert: Kopp/Ramsauer)

Looschelders, Dirk, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 17., neu bearbeitete Auflage 2019, (zitiert: Looschelders)

Palandt, Otto (Begr.): Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 79. Auflage, 2020 (zitiert: Palandt, §, Rn.)

Spenner, Katharina/Estner, Brigitte, Absage von Veranstaltungen wegen des Coronavirus – wer zahlt? Eine Reise durch die Vertragsbeziehungen – auch unter Berücksichtigung des COVID-19-Pandemie-Gesetzes, in: Betriebs-Berater, BB 2020, 852-856 (zitiert: Spenner/Estner, BB 2020, 852-856)

Weller, Marc-Philippe/ Lieberknecht, Markus/Habrich, Victor, Virulente Leistungsstörungen – Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vertragsdurchführung, in: NJW 2020, 1017 (zitiert: Weller/Lieberknecht/Habrich, in: NJW 2020, 1017)


Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen

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