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2.2 Abgrenzung zum Beteiligungskauf

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Fasst ein Partner die Beteiligung an einer Joint Venture Gesellschaft ins Auge, so sollte zuvor eine sorgfältige Prüfung stattfinden, ob die erstrebten wirtschaftlichen Ziele nicht einfacher durch einen Beteiligungskauf erreicht werden können.[22] Bei beiden Varianten handelt es sich um verschiedene Formen der Umsetzung wirtschaftsstrategischer Ziele durch den teilweisen oder vollständigen Erwerb eines Vehikels.

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Die Frage, ob eine Joint Venture Gesellschaft oder eine direkt erworbene Beteiligung das geeignete Vehikel ist, wird insbesondere in Fällen eine Rolle spielen, wo ein größeres, wirtschaftlich potentes Unternehmen mit einem kleineren Unternehmen eine Zusammenarbeit sucht oder einer der Partner einen deutlich stärkeren Beitrag zu bringen bereit ist als der andere. In Konstellationen, in denen beide Partner in etwa gleich stark sind oder einen etwa gleich gewichtigen Beitrag für eine bestimmte Kooperation einbringen wollen, spricht vieles für ein Joint Venture.

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Der Vorteil des Erwerbs sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft oder einer Beteiligung, die die qualifizierte Mehrheit vermittelt, liegt in der Beherrschung des Unternehmens und der Kontrolle über dessen weitere Entwicklung.

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Ein Beteiligungserwerb ist insbesondere dann in Erwägung zu ziehen, wenn derjenige Bereich des Unternehmens, mit dem die Zusammenarbeit gesucht wird, über eine besondere Firmenkultur verfügt, die nicht beschädigt oder gar zerstört werden soll. Würde die Einbringung eines Geschäftsbereichs in eine Joint Venture Gesellschaft die Firmenkultur gefährden oder wichtige Arbeitnehmer demotivieren, wird es sinnvoller sein, die Zielgesellschaft als solche bestehen zu lassen und lediglich eine Beteiligung daran zu erwerben.

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Dagegen kann bei internationalen Joint Venture die Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner anstelle der Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft erforderlich sein, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Gastlandes zu durchdringen und geeignete Kontakte zu lokalen Behörden und zur vor Ort ansässigen Industrie herzustellen. In einigen Staaten ist eine solche Kooperation ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.[23]

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