Читать книгу Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften - Ulrich Wackerbarth - Страница 133
§ 11 Gründung und Verfassung des Vereins
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
II. Die Verfassung des rechtsfähigen Vereins
III. Die Organe des Vereins
204
Fall 19:
Der „Verein zur Erhaltung von Kirchenbauten im Osten e.V.“ hat den Zweck, Spenden zu sammeln, um damit laut Satzung „wertvolles Kulturgut“ zu erhalten. Mitglieder sind Privatpersonen und Unternehmen der verschiedensten Rechtsformen. Die Satzung des Vereins sieht vor, dass Änderungen der Satzung ausschließlich durch Rechtsverordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinschaft in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Augustana-Gemeinde), die nicht Vereinsmitglied ist, erfolgen können. Die X-AG, ein Mitglied des Vereins, schlägt eine Satzungsänderung vor, die von allen Mitgliedern befürwortet wird, die aber von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinschaft nicht per Rechtsverordnung übernommen wird. Über die Zulässigkeit der entsprechenden Satzungsbestimmung, welche der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinschaft de facto ein Vetorecht einräumt, kommt es nun zum Streit. Rn. 228
Literatur:
Piper, Virtuelle Mitgliederversammlungen bei Vereinen, NZG 2012, 735 ff.; Poertzgen, Vorstandshaftung wegen Insolvenzverschleppung, NZG 2010 772 ff.; Reuter, Zur Vereinsrechtsreform 2009, NZG 2009, 1368 ff.; Schockenhoff, Der Grundsatz der Vereinsautonomie. Inhalt und Geltung eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals, AcP 193 (1993), 35 ff.
Teil III Die juristischen Personen des BGB: Eingetragener Verein und rechtsfähige Stiftung › § 11 Gründung und Verfassung des Vereins › I. Die Gründung des Vereins