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I. Die Gründung des Vereins

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Die Gründung eines rechtsfähigen Vereins vollzieht sich in mehreren Stufen:

zuerst wird ein Personenverband gegründet,
der danach seine volle Rechtsfähigkeit, die Anerkennung als juristische Person, durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt.
Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften

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