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Die rechtliche Lage
ОглавлениеLeihmutterschaft ist in zahlreichen Ländern Europas nicht erlaubt. Die entsprechenden Gesetze wollen damit die Gefahr des Menschenhandels unterbinden. Nur vereinzelte europäische Staaten erlauben eine Leihmutterschaft. Hier ist allerdings die Regelung der Vergütung der Leihmutter klar geregelt. Die Länder, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist, sind Deutschland, Österreich, Schweiz, Lettland, Litauen, Tschechien, Italien, Slowenien, Finnland, Bulgarien, Island. Erlaubt hingegen ist sie in Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Japan, Kanada (ausgenommen: Quebec), Thailand, Russland, Ukraine, USA (einige Staaten), Indien, Georgien. In Portugal etwa ist es nur den Frauen erlaubt, auf eine Leihmutter zurückzugreifen, denen es aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ein Kind auszutragen. Ausländer haben in Griechenland offiziell keine Chance, eine Leihmutter zu finden – die Leihmutter wie auch die Wunschmutter muss ihren Wohnsitz in Griechenland haben.
Jedoch: Die griechischen Agenturen werben im Netz in fünf verschiedenen Sprachen für ihre Dienste...