Читать книгу Das Elternzeit-Handbuch - Verena Dias - Страница 10
ОглавлениеMUTTERSCHUTZ – WAS IST DAS GENAU?
Es gibt das Mutterschutzgesetz, das für dich als werdende oder frisch gebackene Mutter sehr wichtig ist. Darin ist alles geregelt, was dich, deine Gesundheit und die deines Kindes am Arbeitsplatz schützt. Und zwar nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch noch einige Zeit nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Das Mutterschutzgesetz ist vor allem für dich wichtig, wenn du erwerbstätig bist, unter anderem regelt es:
zu welchem Zeitpunkt du weniger oder gar nicht mehr arbeiten darfst
deine Arbeitsbedingungen und welche Tätigkeiten du als Schwangere gegebenenfalls gar nicht mehr ausüben darfst
das Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis
das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und die Schutzfristen vor und nach der Geburt
das Mutterschaftsgeld und alles, was damit zusammenhängt.
Somit bist du dank des Mutterschutzgesetzes vor Gefährdungen deiner Gesundheit, Überforderung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der jeweiligen Geltungsfristen gesichert.
INFO
Die meisten Arbeitgeber halten sich an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Erfahrungsgemäß kann es trotzdem immer wieder Situationen geben, in denen es hilfreich ist, deine besonderen Rechte als Schwangere, frisch gebackene Mutter und stillende Frau zu kennen. Im Internet kannst du den Gesetzestext unter www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018 im Detail nachlesen.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die angestellt sind, also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) arbeitest.
Solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der während der Mutterschutzfrist endet, dann gilt das Mutterschutzgesetz für dich nur bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf. Kein Grund zur Sorge: Finanziell wirst du auch weiterhin unterstützt, nur anders. Weitere Informationen findest du ab >.
Bist du Beamtin, Richterin oder Soldatin?
Wenn du Beamtin, Richterin oder Soldatin bist, gilt für dich eine andere Rechtsgrundlage, unter anderem das Beamtenrecht. Um es so einfach wie möglich zu halten: Die im nächsten Abschnitt erläuterten Fristen des Mutterschutzes sind für dich als Beamtin die gleichen, nur die Rechtsgrundlagen sind andere. Beim Mutterschaftsgeld gibt es einen wesentlichen Unterschied: Als Beamtin erhältst du während der Mutterschutzfristen kein Mutterschaftsgeld, sondern beziehst weiterhin dein Beamtengehalt von der Besoldungsstelle. Das heißt: Bis zum Ende der Mutterschutzfrist hast du keinerlei finanzielle Einbußen und du erhältst deine Bezüge, als ob du arbeiten würdest.
Bist du selbstständig oder nicht berufstätig?
Für Selbstständige und für nicht berufstätige Frauen (Hausfrauen) gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Warum nicht? Die Antwort ist ganz einfach: Als Selbstständige oder Hausfrau stehst du in keinem Beschäftigungsverhältnis und es gibt niemanden, der dir Weisungen erteilt. Du entscheidest selbst, wann du dich ausruhst und welche Tätigkeiten du ausführst. Ja, ich weiß, in der Realität sieht es möglicherweise anders aus. Als Selbstständige kannst und willst du deine Kunden nicht einfach ignorieren. Als Hausfrau kümmerst du dich auch weiterhin um Familie, Haushalt oder pflegebedürftige Angehörige. Immerhin kannst du selbst entscheiden, wann und wie viel du noch arbeiten möchtest, wann du eine Pause einlegst und welche Aufgaben du delegierst oder liegen lässt. Das ist dein Vorteil gegenüber Angestellten.
Auch wenn du als Selbstständige offiziell nicht im Mutterschutz bist, kann es sein, dass du trotzdem Mutterschaftsgeld beziehen kannst. Details dazu findest du im Abschnitt Mutterschaftsgeld ab >.
Bist du Schülerin oder Studierende?
Wenn du Schülerin oder Studierende bist, gilt seit Anfang 2018 auch für dich – in eingeschränkter Form mit Besonderheiten – das Mutterschutzgesetz. Sofern du ohne Beschäftigung bist, betreffen dich die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht und du erhältst auch keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld. Im Unterschied zu Angestellten ist die Schutzfrist nach der Geburt für dich nicht verbindlich. Wenn du dies ausdrücklich verlangst, kannst du deine schulische oder universitäre Ausbildung auch während der Schutzfrist nach der Geburt fortsetzen und zum Beispiel an Seminaren und Prüfungen teilnehmen.