Читать книгу Das Elternzeit-Handbuch - Verena Dias - Страница 12
ОглавлениеMUTTERSCHAFTSGELD
Mutterschaftsgeld wird innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen von den Krankenkassen ausgezahlt und in der Regel vom Arbeitgeber weiter aufgestockt. Es ersetzt in diesem Zeitraum das bisherige monatliche Einkommen.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld und wer bekommt es?
Grundsätzlich gilt: Wenn du in einem angestellten Beschäftigungsverhältnis bist (egal, ob in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder im Minijob), bekommst du als Angestellte innerhalb der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. Bezüglich der Höhe ist zu unterscheiden, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist (egal, ob freiwillig oder pflichtversichert), kannst du mit einem Mutterschaftsgeld in Höhe deines durchschnittlichen Nettogehaltes der drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes rechnen.
Wie läuft das ab?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dir – während der oben beschriebenen Mutterschutzfristen – ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro je Kalendertag. Das sind auf den Monat gerechnet 390 Euro. Wenn du monatlich mehr als 390 Euro netto verdienst, erhältst du von deinem Arbeitgeber den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Er bezahlt die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, sodass du keine finanziellen Einbußen hast.
Für deine Finanzen beziehungsweise deine Liquiditätsplanung spielt es eventuell eine Rolle, wann die jeweiligen Beträge fließen. Dein Arbeitgeber überweist dir seinen Zuschuss weiterhin monatlich zu dem Termin, an dem du bisher dein Gehalt bekommen hast. Die Krankenkasse zahlt ihren Anteil in zwei Tranchen: einmal für den Zeitraum vor der Geburt (in der Regel 13 Euro × 6 Wochen = 546 Euro ) und einmal für den restlichen Zeitraum nach der Geburt (13 Euro × 8 Wochen + gegebenenfalls für weitere Tage, falls dein Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt + gegebenenfalls für die Verlängerung des Mutterschutzes bei einer Frühgeburt oder Mehrlingen).
Wenn du privat krankenversichert und Beamtin bist, beziehst du während der Mutterschutzfristen kein Mutterschaftsgeld, sondern weiterhin dein gewohntes Gehalt. Also läuft für dich erst einmal alles unverändert weiter.
Wenn du privat krankenversichert und angestellt bist, ist der Ablauf ein wenig anders:
Du erhältst einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt
den monatlichen Arbeitgeberzuschuss (analog zu den gesetzlich Versicherten: dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist abzüglich der fiktiven 13 Euro pro Tag von der gesetzlichen Krankenkasse) und
gegebenenfalls Krankentagegeld, sofern du das mit deiner privaten Krankenversicherung vereinbart hast.
450-Euro-Job
Wenn du einen 450-Euro-Minijob ausübst, kommt es darauf an, ob du selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist (zum Beispiel als Studierende oder freiwillig Versicherte) oder ob du familienversichert bist.
Als selbst Versicherte erhältst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse und gegebenenfalls einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.
Als Familienversicherte erhältst du einmalig Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (bis zu 210 Euro) und gegebenenfalls einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.
Wenn du Studierende oder Schülerin bist und keinen 450-Euro-Minijob ausübst, bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert ohne Krankengeldanspruch. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Bist du selbstständig?
Dann kommt es ebenfalls auf deine Krankenversicherung an und darauf, was du mit deiner Krankenkasse vereinbart hast:
Wenn du selbstständig und privat krankenversichert bist, erhältst du kein Mutterschaftsgeld. Wenn du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast, kannst du Krankentagegeld erhalten, wenn du während der Mutterschutzfristen nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig bist. Was das konkret für dich bedeutet, also ob du tätig sein darfst, ohne Einkommen zu beziehen, oder ob du gar nicht (also noch nicht einmal in der Kundenpflege, Strategie oder im Marketing) tätig sein darfst, ist im Zweifelsfall mit deiner Krankenkasse zu klären.
Wenn du selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds. Wenn du den Krankengeldanspruch nicht zusätzlich abgesichert hast, hast du in der Regel auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wenn du selbstständig und über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das in der Regel 70 Prozent deines regelmäßigen Arbeitseinkommens entspricht.
Befristeter Arbeitsvertrag
Ist dein Arbeitsverhältnis zeitlich befristet und endet während der Mutterschutzfrist?
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und dein Arbeitsvertrag während der Mutterschutzfrist endet, dann erhältst du den Arbeitgeberzuschuss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach übernimmt die Krankenkasse auch den Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgelds, allerdings nur in Höhe des Krankengelds (das sind in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens). Bis zum Ende des Mutterschutzes erhältst du also von deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld und den reduzierten Arbeitgeberzuschuss.
Wenn du privat krankenversichert bist und dein Arbeitsvertrag während der Mutterschutzfrist endet, erhältst du eine einmalige Zahlung von Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210 Euro sowie eventuell das Krankentagegeld deiner Krankenkasse, sofern du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast.
Ist dein Arbeitsvertrag befristet und endet noch vor Beginn deiner Mutterschutzfrist? Dann wirst du arbeitslos und hast möglicherweise andere Ansprüche der finanziellen Absicherung. Ich empfehle dir, dich über deine individuellen Möglichkeiten bei deiner Krankenkasse, der Agentur für Arbeit und dem Sozialamt zu erkundigen.
TIPP
Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, die befristeten Arbeitsverträge deiner Kollegen aber schon, dann kann es sehr gut sein, dass dein Arbeitgeber auch deinen Vertrag verlängern muss. Sonst würde er dich aufgrund deiner Schwangerschaft benachteiligen, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten ist. Hake also unbedingt nach!
Solltest du selbstständig sein oder einem dieser Sonderfälle angehören, empfehle ich dir, frühzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, um deine Ansprüche während der Mutterschutzfristen zu klären. Zum einen, damit du Klarheit und Planungssicherheit für deine Finanzen während der Mutterschutzfristen hast. Zum anderen, weil das Mutterschaftsgeld nach der Geburt mit deinem individuellen Anspruch auf Basiselterngeld verrechnet wird (unabhängig davon, ob du das Basiselterngeld tatsächlich beantragst oder nicht, es wird unterstellt, dass du es beziehst). In den meisten Fällen ist das Mutterschaftsgeld höher als das Basiselterngeld, sodass in diesen Monaten kein Elterngeld ausgezahlt wird. Wenn du kein oder weniger Mutterschaftsgeld erhältst, solltest du in diesem Zeitraum (Mutterschutzfrist nach der Geburt) tatsächlich Basiselterngeld beantragen und beziehen.
Firmenwagen
Hast du einen Firmenwagen, der in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist als »regelmäßiger und fester geldwerter Bezug« Teil deines Arbeitseinkommens war? Dann hast du auch das Recht, den Wagen bis zum Ende der Mutterschutzfrist weiterhin privat zu nutzen. Solltest du dein Dienstauto mit Beginn der Mutterschutzfrist abgeben, stehen die Chancen gut, dass der Wagen als geldwerter Vorteil in der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld berücksichtigt wird.
Mutterschaftsgeld beantragen
Dein Arbeitgeber sollte über deine Schwangerschaft und deine Mutterschutzfristen informiert sein und wissen, was zu tun ist. Deine Krankenkasse informierst du über den voraussichtlichen Entbindungstermin und deine Mutterschutzfrist. Dazu erhältst du circa sieben Wochen vor dem Geburtstermin eine Bescheinigung von deinem Frauenarzt. In der Regel musst du auf der Rückseite dieser Bescheinigung nur noch deine Daten ergänzen und kannst sie so an deine Krankenkasse weiterleiten. Die meisten Krankenkassen akzeptieren mittlerweile die elektronische Einreichung.
TIPP
Falls du die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin nicht automatisch von deinem Frauenarzt erhältst, kümmere dich aktiv darum. Andernfalls bekommst du das Mutterschaftsgeld nicht rechtzeitig.