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EIN PAAR HINWEISE VORAB …

Bevor wir einsteigen, möchte ich erklären, warum das Themenfeld Elternzeit und Elterngeld so unübersichtlich und kompliziert wirkt (auch wenn es tatsächlich ein großartige Sache ist):

Mit den vielen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld hat der Gesetzgeber versucht, möglichst allen Familien die Gelegenheit zu bieten, einerseits gerade in den ersten Lebensmonaten viel Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und andererseits den beruflichen Wiedereinstieg nach der Babypause familienfreundlich zu gestalten. Und dies unabhängig von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation der einzelnen Paare. Das führt dazu, dass zum Beispiel bei der Berechnung des Elterngelds, aber auch bei anderen Fragen rund um die Elternzeit, den Mutterschutz oder das Mutterschaftsgeld zahlreiche Komponenten eine Rolle spielen. Das kann etwa die Frage nach dem beruflichen Kontext sein: Bist du angestellt oder verbeamtet, selbstständig, studierend, Minijobber, Hausfrau oder derzeit arbeitssuchend? Oder die Frage nach der Krankenversicherung: Bist du gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert, privat oder familienversichert? Gibt es bereits Geschwisterkinder? Ist ein Elternteil derzeit noch in Elternzeit? Wirst du während des Elterngeldbezugs zusätzlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben? All diese Faktoren und noch einige mehr spielen eine Rolle bei der Antwort auf die Frage, wie die für euch passende Elternzeit- und Elterngeldstrategie aussieht.

Zudem gab es im Jahr 2015 Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die für Geburten ab dem 1.7.2015 gelten. Wenn ihr also gut gemeinte Ratschläge von Freunden und Kollegen hört, fragt bitte vorsichtshalber nach, wann ihr Kind geboren wurde, und überlegt euch nur bei Geburten nach dem 1.7.2015, ob ihr den Ratschlag annehmen möchtet.

Seit dem 17.2.2020 liegt ein neuer Entwurf zur Gesetzesänderung vor. Nach aktueller Planung sollen die Gesetzesänderungen für Geburten ab dem 1.4.2021 gelten, sofern das Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird und in Kraft tritt. Im jeweiligen Kapitel findest du die aktuell gültigen Regelungen ausführlich erläutert sowie eine Ankündigung, was sich zukünftig ändern soll.

Hinweis für unverheiratete Paare

Wenn ihr nicht verheiratet seid: Ein Kind ist kein Grund, zu heiraten. Alles, was in diesem Buch steht, gilt für euch genauso wie für Ehepaare, mit Ausnahme der steuerlichen Aspekte und der Möglichkeiten der Familienversicherung.

Ich empfehle euch jedoch, euch schon vor der Geburt um die Vaterschaftsanerkennung zu kümmern. Dazu macht ihr einen Termin beim Jugendamt aus und erledigt die damit verbundenen Formalitäten (dazu gehört auch die »Sorgeerklärung«). Dieser Service des Jugendamtes ist kostenfrei.

TIPP

Solltet ihr mit der Vaterschaftsanerkennung spät dran sein und kurzfristig keinen Termin beim Jugendamt eurer Stadt erhalten, könnt ihr einfach zum Jugendamt einer anderen Stadt gehen. Ein Notar hilft euch ebenfalls, wird allerdings für seine Leistung eine Rechnung ausstellen.

Die vorherige Erledigung der Vaterschaftsanerkennung hat den Vorteil, dass Klarheit besteht und der Vater auch offiziell Verantwortung für sein (ungeborenes) Kind übernehmen kann. Vielen werdenden Müttern ist dies auch aus emotionalen Gründen sehr wichtig. Darüber hinaus ist die vorherige Vaterschaftsanerkennung die Voraussetzung dafür, dass der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann.

Hinweis für Alleinerziehende

Inhaltlich kann ich dir als Alleinerziehende vorab mitteilen: Beim Mutterschutz und der Elternzeit gibt es für Alleinerziehende keine besonderen Regelungen zu beachten. Beim Elterngeld allerdings schon: Da stehen dir alle Ansprüche zu, die sonst für Paare gemeinsam gelten. Im Elterngeldkapitel ab > findest du die Details dazu. In diesem Buch variiere ich bei der Anrede zwischen »du« und »ihr«. Einfach weil »schwanger sein« und »Eltern sein« in der Regel paarweise passiert und viele Gedanken das Paar gemeinsam betreffen. Solltest du dich als Alleinerziehende dadurch benachteiligt fühlen, ist dies in keiner Weise beabsichtigt.

Hinweise für alle Leser

Das Gleiche gilt für Regenbogenfamilien. Und für emanzipierte Paare, bei denen die Mutter primär fürs Geldverdienen und der Vater für die Familienarbeit zuständig ist.

Mit diesem Buch möchte ich euch die Planung der Elternzeit erleichtern und keine Diskussion über Werte oder Lebensmodelle führen. Dieser Ratgeber soll »für alle« da sein, unabhängig von eurem Geschlecht, eurer gewählten Lebens- und Familienform, euren Werten und Überzeugungen. Der Verlag und ich hoffen, dies mit den ausgewählten Beispielen zum Ausdruck gebracht zu haben. Aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit verwende ich keine geschlechtsneutralen Formulierungen.

Hinweis für Selbstständige

Wenn du beruflich selbstständig bist, hast du um so mehr Bedarf an Informationen und Planung, um die ersten Monate und Jahre mit deinem Kind so zu verbringen, wie du dir das finanziell und zeitlich vorstellst: Je nachdem, ob du gar nicht, kurz oder länger mit deiner Selbstständigkeit pausieren möchtest.

Was ich dir als Selbstständige vorab mitteilen kann: Das Kapitel Elternzeit wirst du überspringen können, es sei denn, du hast nebenbei noch ein Anstellungsverhältnis oder du möchtest später in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dann die Möglichkeit der Elternzeit kennen. Aktuell gilt für dich: kein Anstellungsverhältnis, keine Elternzeit. Für dich wird vor allem das Elterngeldkapitel ab > interessant sein. Die Informationen zum Mutterschutz (ab >) solltest du lesen, wenn du über die KSK (Künstlersozialkasse) oder eine private Krankenzusatzversicherung versichert bist.

Hinweis für Frauen mit Beschäftigungsverbot

Eine häufig gestellte Frage lautet: »Ich bin im Beschäftigungsverbot. Muss ich etwas beachten?« Nein, musst du nicht. Egal, ob du ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hast, es hat keinen Einfluss auf dein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Insofern gibt es für dich nichts zu beachten.

Hinweis für Angestellte, die Kurzarbeitergeld erhalten

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind seit Ende April 2020 in Deutschland mehr als 10 Millionen Angestellte in Kurzarbeit. Gehörst du auch dazu? Einen kleinen Trost habe ich für dich: Du brauchst keine finanziellen Nachteile beim Mutterschaftsgeld oder Elterngeld zu befürchten.

 Wenn du im Mutterschutz bist, werden das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers in der regulären Höhe gezahlt. Die Kurzarbeit hat hierauf keinerlei Auswirkungen.

 Bei der Berechnung des Elterngelds wird Kurzarbeitergeld in»normalen Zeiten« nicht als Einkommen berücksichtigt. Kurzarbeit würde also normalerweise zu einem geringeren Elterngeld führen. Die Bundesregierung hat aber kurzfristig gesetzliche Änderungen vorgenommen, damit werdende Eltern durch Coronabedingte Kurzarbeit keine Nachteile bei der Elterngeldberechnung haben. Nun werden die Monate, die von Einkommenseinbußen betroffen sind, einfach »ausgeklammert« und fließen bei der Bemessung des Elterngelds nicht ein. Weitere Erläuterungen zu den vorübergehenden Anpassungen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie findest du ab >.

Das Elternzeit-Handbuch

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