Читать книгу Das Elternzeit-Handbuch - Verena Dias - Страница 15
ОглавлениеELTERNZEIT – WAS IST DAS GENAU?
Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, in der abhängig beschäftigte Eltern weniger oder gar nicht arbeiten. Sie ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (siehe >) geregelt und betrifft dich und deinen Arbeitgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, einen Mini- oder Midijob hast oder dich in Ausbildung oder Umschulung befindest.
Wie schon beim Mutterschutz gilt auch hier: Für Beamte, Richter und Soldaten gibt es spezielle (in der Regel weitergehende) Regelungen zur Elternzeit. Solltest du davon betroffen sein, erkundige dich bitte bei deinem jeweiligen Dienstherrn über die einzelnen Details. Vom Grundsatz her gilt der Großteil der hier erläuterten Elternzeitregeln aber auch für dich.
Selbstständige Mütter und Hausfrauen können wiederum keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Das müssen sie auch gar nicht, da sie ja niemandem gegenüber weisungsgebunden sind und selbst entscheiden, wie viel und wann sie arbeiten beziehungsweise sich um ihr Kind kümmern möchten.
Kurz das Wichtigste zur Elternzeit
Die Elternzeit gilt für Mütter und Väter gleichermaßen.
In der Elternzeit arbeitest du gar nicht oder maximal 30 Stunden pro Woche.
Du kannst insgesamt drei Jahre Elternzeit nehmen (dein Partner ebenfalls).
Diese drei Jahre Elternzeit kannst du am Stück nehmen oder in zwei bis drei Zeitabschnitte aufteilen. Zum Beispiel im Anschluss an die Mutterschutzfrist (sonst müsstest du ja schon acht Wochen nach der Geburt wieder arbeiten) oder als Vater direkt ab dem Tag der Geburt.
Wichtig ist, dass du den Bindungszeitraum von zwei Jahren beachtest (vor dem dritten Geburtstag): du musst bei der Anmeldung verbindlich angeben, wann du in den kommenden zwei Jahren Elternzeit nehmen möchtest.
Dein Arbeitgeber hat wenig Möglichkeiten, deinen Wunsch nach Elternzeit abzulehnen.
Die Elternzeit ist in Bezug auf Datum und Dauer von dir frei bestimmbar: Du kannst die Elternzeit für Jahre, Monate, Wochen und theoretisch auch für einzelne Tage festlegen. Es gibt keine Bindung an Kalendermonate/-wochen oder Lebensmonate des Kindes (das ist beim Elterngeld anders).
Bis zu zwei von den drei Jahren Elternzeit kannst du auch nach dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen, und zwar spätestens bis zum achten Geburtstag. Am Tag vor dem achten Geburtstag enden deine Elternzeitansprüche.
Was auch sehr hilfreich ist: Wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind, hast du die Möglichkeit, »Teilzeit in Elternzeit« zu arbeiten. Dazu später ab > mehr.
Während der Elternzeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz.
Formal musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, um Elternzeit nehmen zu können:
Du bist Arbeitnehmer, also in einem angestellten Beschäftigungsverhältnis.
Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Du arbeitest gar nicht oder maximal 30 Wochenstunden während der Elternzeit.
Du betreust und erziehst dein Kind selbst (das heißt du hast das Sorgerecht oder der sorgeberechtigte Elternteil stimmt deiner Elternzeit zu). Eine zeitweise Betreuung durch Dritte in Form von Krippenbetreuung, Tagesmutter oder Kindergarten ist natürlich auch erlaubt.
Verrechnung von Mutterschutz und Elternzeit
Wenn du als Angestellte nach der Geburt im Mutterschutz warst, beginnt deine Elternzeit in der Regel im unmittelbaren Anschluss an die achtwöchige Schutzfrist und dauert bis zum dritten Geburtstag deines Kindes. Die Wochen, die du nach der Geburt im Mutterschutz verbringst, werden also einfach mit deiner Elternzeit verrechnet. Nehmen wir an, dein Kind kommt am 7.10.2020 gesund und reif zur Welt, dann endet der gesetzliche Mutterschutz acht Wochen später am 2.12.2020. Wenn du die ganzen drei Jahre Elternzeit am Stück nimmst, endet sie am 6.10.2023, also einen Tag vor dem dritten Geburtstag deines Kindes.