Читать книгу Auf jeden Fall nichts mit Menschen - Verena Dittrich - Страница 9

Die Lügen des Genossen Ulbricht

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Mein Großvater war kurz vor seinem Tod sehr gebrechlich. Er hatte Wellenreiterlocken und Zucker. Früher träumte ich oft von ihm. Mein Großvater liebte Gewächshäuser, meine Großmutter und die Tagesschau. Manchmal half er meiner Großmutter beim Bohnen schnippeln, Marmelade kochen oder Gemüse einwecken. Mein Großvater war von Beruf Isolierer, aber wegen eines Kriegsleidens schrieb ihn das Amt mit vierundvierzig Jahren arbeitsunfähig. Während meine Großmutter für Leute aus der Nachbarschaft Hosen flickte, verbrachte ich mit Opa Fritz Zeit im Garten. Wenn er nicht gerade durch die Beete pirschte, paffte er eine oder schubste mich an der Schaukel an. Eines Tages sagte Großvater zu mir: "Los, wir bauen ein Gewächshaus! Und den Boden davor gießen wir aus Beton, und solange der weich ist, drückst du deine Hände und Füße rein, so fest wie ich es dir sage!"

Und ich habe meine Hände und Füße in den Beton gedrückt, so fest wie er es mir gesagt hatte. Opa blieb, seit dem Bau des Gewächshauses, noch einundachtzig Marmeladenstullen und hundert Kakao an Omas Seite. Das rechnete ich extra mal aus, als ich begann zu vergessen, wie seine Stimme klang, wenn er Geschichten erzählte, lachte oder er besoffen in den Goldfischteich im Vorgarten flog. Besonders im Suff erzählte Großvater gern Geschichten. Einmal zeigte er mir einen Entlassungsschein aus der U-Haftanstalt.

"Warum haben die dich überhaupt verhaftet, Opa?" fragte ich ihn.

"Ach, meine Liebe", sagte Opa, die Frage müsste korrekt lauten: Warum und wie oft haben die dich verhaftet? Und ich würde kurz überlegen und antworten, fünfmal haben die mich verhaftet, einmal davon wegen Trunkenheit! Das war 1961. Und im Krieg! Die Strafe wurde mir später per Gnadenerlass des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik erlassen. Ha, ha, ha!"

Großvater bekam einen ersten Lachanfall. Dann zog er die Schublade des Tisches auf der Veranda auf, holte die alte Whiskykiste heraus, die er mir mit samt ihrem Inhalt kurz vor seinem Tode überließ, und öffnete sie. Darin lag ein Stapel Papier und alte Briefumschläge. Ich weiß nicht mehr, wie oft ich diese Briefe nach Großvaters Tod gelesen habe. Inzwischen kenne ich sie vermutlich auswendig. Großvater nahm also einige der Blätter heraus, sortierte sie auf dem Tisch, steckte sich eine Zigarette an und begann vorzulesen: "Hier, was haben wir? Aha. 1950: ’Wir teilen Ihnen mit, dass der Herr Präsident Ihnen durch Begnadigungsbeschluss den Rest Ihrer Strafe erlassen hat. Ihre Haft endet mit dem heutigen Tage.’ Ha, ha, ha! ’Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich dieses Gnadenaktes würdig erweisen und sich in der Freiheit mit ihrer ganzen Kraft für den Aufbau eines einheitlichen demokratischen Deutschlands und für die Sicherung des Friedens einsetzen. Berlin, Luisenstraße, 6. Oktober 1950, gezeichnet: der Herr Minister.’ Ha, ha, ha".

Großvater krümmte sich vor Lachen:

"Für die Sicherung des Friedens, ha, ha, ha".

Dann nahm er ein anderes Stück Papier und klappte es sorgfältig auseinander, ein Urteil, das wegen Trunkenheit gegen ihn erging. Er versuchte, ernst zu klingen. Mit tiefer Stimme begann er die Zeilen vorzutragen:

"’Im Namen des Volkes’, "ha, ha, ha".

"Opa, jetzt streng dich mal ein bisschen an", befahl ich, "ich verstehe ja sonst kein Wort von dem, was du vorliest."

"Gut", sagte er und spülte sein Lachen mit einem Schlückchen Schnaps runter.

Dann begann er langsam vorzulesen: "’Der Angeklagte stammt aus einer Arbeiterfamilie. Er wurde aus der 8. Klasse aus der Volksschule entlassen und erlernte den Beruf des Isolierers. Seine Lehre konnte er nicht beenden, weil er im Frühjahr 1945 sechszehnjährig zum damaligen Volkssturm eingezogen wurde. Im Herbst 1945 wurde er wegen Wehrwolf-Verdachts interniert und 1950, kurz vor seinem 21. Geburtstag, begnadigt. Bis 1960 arbeitete er in einer Kesselschmiede und hat am Zirkellehrjahr "Junger Sozialisten" teilgenommen. Mit seinen Kollegen hat er über die Verteidigungsbereitschaft diskutiert und die Medaille für "Gutes Wissen" erlangt. Seine Brigade wurde mit der "Artur Becker Medaille" ausgezeichnet. Am 26. Oktober 1961 gegen 9.30 Uhr suchte der Angeklagte seinen Arbeitskollegen Heinz Thiel in der Forsterstraße auf. Bei Thiel wurden gemeinsam einige Flaschen selbst zubereiteten Weins getrunken. Gegen Mittag suchten der Angeklagte und sein Kollege die Imbissbude am Platz des Friedens auf, wo sie noch eine Flasche "Balkan-Feuer" austranken. Der Angeklagte trank zusätzlich noch einige Flaschen Bier. Gegen 13.00 Uhr verließen sie die Imbiss-Stube und fuhren mit den Fahrrädern über den Thälmann Platz, um der Freundin eines anderen Arbeitskollegen etwas Dringendes auszurichten. Da sie die Freundin nicht antrafen, begaben sie sich auf den Rückweg. Ihnen entgegen kamen zwei Angehörige der Volkspolizei, die sich auf direktem Wege zur MTS Werkstatt befanden. Circa hundert Meter bevor die VP-Angehörigen heran waren, stiegen der Angeklagte und sein Arbeitskollege vom Fahrrad. Der Angeklagte sprach den VP-Kollegen Hübner lallend an und fragte, wie er denn auf schnellstem Wege nach Berlin komme. Er habe etwas im Ministerium vorzutragen. Da der Zeuge Hübner keine Auskunft geben konnte, sagte der Angeklagte zu den VP-Angehörigen, sie seien, Zitat: "Heuschrecken" und hätten ja keine Ahnung, wozu würden sie herumlaufen, ihr Scheißer, ihr habt ja keine Ahnung von der Arbeit". Er sei in einer scheiß-sozialistischen Brigade beschäftigt und müsse das Geld für die Familie verdienen, damit die Heuschrecken spazieren gehen können. Sie sollten die Rede des Genossen Chruschtschow lesen, da würde etwas anderes drin stehen, als wie sie sich verhalten würden." Da beide mit dem Fahrrad weiterfahren wollten, aber vor allem der Angeklagte unter erheblichem Alkoholeinfluss stand, forderten die VP-Angehörigen den Angeklagten auf, sein Fahrrad zu führen. Der Angeklagte weigerte sich aber und wurde deswegen aufgefordert, mit zur MTS Werkstatt zu kommen, von wo aus das Schnellkommando benachrichtigt werden sollte.’"

Großvater unterbrach den Bericht und goss sich noch ein Schlückchen ein. Dann überlegte er einen Moment und sah mich fragend an. Er fragte mich aber nichts und ich dachte, dass er sich vielleicht ein paar Gedanken darüber machte, ob ich das, was er dort gerade vortrug, überhaupt richtig verstand. Ich verstand es natürlich nicht richtig, aber das sollte Großvater nicht davon abhalten, weiterzulesen. Gespannt spitzte ich die Ohren.

"’Der Angeklagte’, also ich bin der Angeklagte, weißt du?", sagte Opa und wollte wohl auf Nummer Sicher gehen, ob ich ihm folgen kann.

"Weiter, lies doch weiter!", rief ich.

"’Der Angeklagte warf das Fahrrad wütend zu Boden und der Zeuge Gärtner nahm den Angeklagten ebenso wütend an den Arm und nunmehr ging der Angeklagte mit zur Wache, ohne sich zu widersetzen. Vor der MTS Werkstadt wiederholte der Angeklagte nochmals seine Reden und weigerte sich, ohne sein Fahrrad wegzugehen. Das Schnellkommando war in einem Einsatz, sodass sich der Angeklagte ca. zwei Stunden beim Pförtner der MTS aufgehalten hatte. Anschließend begab er sich auf den Heimweg. Auf diesem suchte er noch das Friedenseck auf, wo er erneut Alkohol zu sich nahm. Am nächsten Morgen begab sich der Angeklagte zur MTS Werkstatt, um sein Fahrrad zu holen. Dieses war jedoch beim VPKA und so musste sich der Angeklagte dorthin begeben. Der Angeklagte brachte bei den VP-Angehörigen zum Ausdruck, dass er sein Verhalten vom vorhergehenden Tage bereue und entschuldigte sich bei ihnen für sein schlechtes Verhalten. Nach Angabe der VP-Angehörigen stand er unter erheblichen Alkoholkonsum, den er angeblich Zitat: "mit dem Ärger über die Lügen des Genossen Ulbricht" erklärte. Nach diesem Sachverhalt hat der Angeklagte objektiv eine Staatsverleumdung im Sinne des § 20 Abs. 2 STEG und einen Widerstand gegen die Staatsgewalt gem. § 113 StGB begangen. Er hat den Volkspolizisten der Deutschen Demokratischen Republik in Ausübung ihres Dienstes aktiv Widerstand entgegengesetzt, sie durch Beschimpfungen verächtlich gemacht und ihr Ansehen herabgesetzt, indem er in Bezug auf die Volkspolizisten mehrmals geäußert hat, dass sie Heuschrecken seien und von der Arbeit nichts verstünden."

Großvater lachte wieder.

"Heuschrecken", rief er laut, "ha, ha, ha, Heuschrecken!"

"Haben sie dich lange eingesperrt, Opa?", fragte ich.

"Nee", sagte er und machte eine Siegergeste. "Ich konnte mich ja an nichts erinnern! Sie kamen zur der Überzeugung, dass ich nicht zurechnungsfähig war. Warte, wie haben sie sich noch gleich ausgedrückt? Moment, ja, hier steht es: ’…dass der Trunkenheitszustand bei dem Angeklagten so groß war, dass ein die Zurechnungsunfähigkeit ausschließender Rauschzustand vorgelegen hat."

Großvaters Stimme wurde nun ernster, fast hörte er sich wütend an. Es schien, dass die folgende Stelle in dem Urteil ihn besonders bewegte.

"’Bei den Einschätzungen der Handlungen des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er die Angehörigen unserer Volkspolizei verächtlich machte und sich der Zuführung widersetzte, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo dies dem Klassengegner besonders nützt. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt wo unser Staat den Klassengegnern durch die Maßnahmen vom 13.8.1961 einen erheblichen Schlag versetzt hat, wiegt sein Verhalten besonders schwer. Zu Gute ist dem Angeklagten zu halten, dass er bisher nicht vorbestraft- und auch nicht als Trinker bekannt ist. Am Aufstand des 17. Juni 1953 hat er sich nicht beteiligt, wurde aber einen Tag später, am Morgen des 18. Juni 1953 inhaftiert, da der Verdacht offenbar aufgrund seiner früheren Inhaftierung bestand, dass der Angeklagte sich am Marsch beteiligt habe. Nach genauer Überprüfung konnte dieser Verdacht aber nicht bestätigt werden und so wurde er nach 14 Tagen U-Haft wieder entlassen. Der Angeklagte habe sich zwar bei den Genossen der Volkspolizei für sein Benehmen entschuldigt, trotzdem muss ihm durch eine entsprechende Erziehungsmaßnahme klar gemacht werden, dass ein solches Verhalten in unserem Arbeiter- und Bauernstaat nicht geduldet werden kann, und dass er den bewaffneten Kräften Achtung entgegenzubringen hat und ihre Anordnungen befolgen muss. Nach Auffassung des Gerichts hat der Angeklagte eingesehen, insbesondere nach der Hauptverhandlung, dass er sein Verhalten in Zukunft ändern muss. Die Strafkammer hält daher eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten unter Anwendung des § 1 StEG mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren für ausreichend, um den begangenen Fehler wieder gutzumachen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.’"

Großvater öffnete ein Flasche Limonade und schenkte mir ein Glas ein.

"Du musst immer schön aufpassen, dass du dir mit denen keinen Ärger einhandelst", warnte er mich und hob den Zeigefinger, "am besten, du gehst denen immer aus dem Weg. Und dem Alkohol: dem musst du, wenn du groß bist, auch aus dem Weg gehen! Der Alkohol ist auch ein Feind. Ein unterschätzter zwar, aber trotzdem ein Feind."

"Aber Opa, dann sitzt der Feind ja gerade mit am Tisch", sagte ich und zeigte auf die Flasche Goldi, die direkt vor uns stand.

Mein Großvater aber machte eine coole Geste und sagte:

"Vor diesem Feind fürchte ich mich nicht, dem lach ich mitten ins Gesicht."

Dann stand er ruckartig auf und fiel in die leeren Bierkisten, die übereinander gestapelt auf der Veranda standen.

Auf jeden Fall nichts mit Menschen

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