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Die ersten zehn Verhandlungstage

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In den ersten zehn Verhandlungstagen des Pascal-Prozesses sagten die wenigen aussagewilligen Angeklagten aus. Zuletzt wurden auch erste Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause vernommen.

Nur drei der insgesamt 13 Beschuldigten im Fall Pascal haben in den ersten acht Tagen der Verhandlung eine Aussage vor dem Landgericht Saarbrücken zu Protokoll gegeben. Die übrigen zehn machen weiter beharrlich von ihrem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.

Die drei aussagewilligen Angeklagten sagten zu den Geschehnissen in der Tosa-Klause aus. Sie bestätigten die grobe Linie der Geschehnisse in der Saarbrücker Bierkneipe: Demnach soll der Knabe am 30. September 2001 in die Tosa-Klause gelockt und in der Abstellkammer aufs Brutalste vergewaltigt und umgebracht worden sein. Die Aussagen von Erika K., Andrea M. und Sigmund D. passten zum Teil jedoch nicht so recht zusammen. Zudem wichen die Zeugen teilweise von dem ab, was sie bei Polizeivernehmungen oder vor dem Ermittlungsrichter angegeben hatten.

In den Prozesstagen Zehn und Neun kamen bis einschließlich zum 21. Oktober hauptsächlich Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause zu Wort. Doch bei ihren Aussagen kam unterm Strich nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten und Erinnerungslücken prägten die Aussagen.

Die Verteidigung stellte im Verlauf dieser ersten vier Wochen immer wieder neue Beweisanträge - u.a. auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Tosa-Klause, dem Ort, an dem Pascal missbraucht worden und dann zu Tode gekommen sein soll.

Im Saal 38 des Schwurgerichts im Saarbrücker Landgericht mussten wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess zusätzliche Sitzgelegenheiten und mehr Raum für Journalisten geschaffen werden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen wurden für die Dauer des Prozesses verschärft: Rund vier Dutzend Polizeibeamte standen vor Ort bereit.

Den Vorsitz der Verhandlung führt Richter Ulrich Chudoba.

Die Einzelheiten:

Der zweite Verhandlungstag

Die Beweisaufnahme im Fall Pascal hat begonnen. Eine der beiden aussagewilligen Angeklagten, die 51jährige Putzfrau Erika K. belastete die Hauptangeklagte des Verfahrens, die 52jährige Wirtin und mutmaßliche Drahtzieherin des Kinderschänderrings Christa W. schwer.

In der Wohnung der Wirtin habe ihr die ebenfalls angeklagte Andrea M. (40) Videoaufnahmen mit kinderpornographischen Inhalten vorgeführt, die wahrscheinlich in der Tosa-Klause gedreht worden waren. Darauf sollen neben Pascal und einem kleinen Mädchen auch die beiden Mitangeklagten Martin R. (42) und Hans-Josef W. (49) zu sehen gewesen sein. Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. habe damals erwähnt, dass die Wirtin derartiges Material verkaufe. Außerdem gab die Zeugin an, dass Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden sei.


Auch Dieter S. wurde schwer belastet. Er soll geholfen haben, die Leiche des Kindes verschwinden zu lassen

In der Tosa-Klause habe sie, Erika K., auch durch die halb geöffnete Abstellkammer beobachtet, wie die Wirtin Christa W. eine Vergewaltigung des kleinen Pascal auf Video aufzeichnete. Daran beteiligt gewesen sein soll neben dem mutmaßlichen Mörder Pascals, Martin R., auch Peter S., der bereits wegen des Missbrauchs von Pascal verurteilt ist. Um die Schreie des Jungen zu übertönen, sei die Musik im Lokal lauter gestellt worden. Insgesamt drei derartiger Vergewaltigungen Pascals habe sie in der Bierkneipe miterlebt.

Außerdem will Erika K. als Gast der Tosa-Klause beobachtet haben, wie die Wirtin Christa W. einmal dem Fahrer eines schwarzen Mercedes zwei Videokassetten übergeben habe.

Entgegen früherer Aussagen bei Polizei und Haftrichter wollte Erika K. an diesem zweiten Prozesstag einen weiteren Mitangeklagten nicht mehr belasten. Sie verwickelte sich am Nachmittag immer wieder in Widersprüche. Ob ihre Aussage deshalb Glaubwürdigkeit besitzt, soll in der kommenden Woche entschieden werden. Dann wird Erika K. zu Einzelheiten des 30. Septembers 2001 befragt, dem vermeintlichen Todestag Pascals.

Diese erste Belastungszeugin Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Bei der als "erheblich minderbegabt" eingestuften Andrea M., die Erika K. im Hause der Wirtin Kinderpornos vorgeführt haben soll, handelt es sich um die Mutter eines überlebenden Jungen, der ebenfalls offenbar jahrelang von dem Kinderschänderkreis um die Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht worden war und die Polizei erst auf die Spur der Bande gebracht hatte.

Auch Andrea M. ist aussagewillig. Sie hatte bereits im Vorfeld zugegeben, mitgeholfen zu haben, die Schmerzensschreie des kleinen Pascal zu unterdrücken. Ihre Aussage wird möglicherweise erst in der kommenden Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen.

Pascal – Ein Mord ohne Sühne

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