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Der dritte Verhandlungstag

Nachdem Erika K. (51) bereits am zweiten Prozesstag, dem 23. September schwere Anschuldigungen erhoben hat, belastete sie zu Beginn des dritten Verhandlungstags

am 27. September einige ihrer Mitangeklagten erneut schwer: Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. (40) soll demnach den fünfjährigen Pascal am Nachmittag des 30. September 2001 im Hinterzimmer der Tosa-Klause erstickt haben, während er von dem 42-jährigen Martin R. missbraucht wurde. Die Erstickung sei auf Anweisung von Martin R. geschehen.

Soweit bestätigte Erika K. die Anklageschrift der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Sie widersprach jedoch einer früheren eigenen Darstellung, nach der Pascal an jenem Tag von fünf Männern vergewaltigt worden sei. Jetzt könne sie sich nur noch daran erinnern, dass Pascal gegen Mittag von dem bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Peter S. (50) gegen ein geringes Entgelt an die Wirtin Christa W. (52) in der Bierkneipe missbraucht worden sei.

Kurz vor der Vergewaltigung durch Peter S. sei Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden. Nachmittags sei es dann zu der Schändung durch

Martin R. gekommen. Zwischen den beiden Vergewaltigungen sei Erika K. zum Mittagessen in ihre Wohnung, die nicht weit von der Tosa-Klause lag, nach Hause gegangen.

Auch diesen letzten Missbrauch Pascals durch Martin R. habe die Wirtin Christa W. auf Video fest gehalten. Um Pascals Schmerzensschreie zu übertönen, habe die Wirtin

die Musik lauter gedreht, und Andrea M. habe den Fünfjährigen mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt. Danach sei Stille in der Kammer eingetreten.

Erika K. habe den Jungen durch die halb geöffnete Tür leblos in der Abstellkammer liegen sehen. Dass der Junge auf ihre Berührung am Bein nicht reagierte, habe sie als Zeichen dafür gewertet, dass der Knabe wohl tot sein müsse. Christa W. soll eine entsprechende Äußerung von Erika K. mit der Bemerkung quittiert haben, dass das Kind "entsorgt" werden müsse. Darauf habe ein weiterer Gast der Tosa-Klause, der ebenfalls angeklagte Dieter S. (62), die Leiche in eine graue Wolldecke und in eine blaue Plastiktüte gewickelt. Christa W. und Erika K. selbst hätten ihm dabei geholfen.

Danach hätten Dieter S. und die Wirtin die Leiche allein zu einem Auto gebracht. Christa W. habe angedeutet, die Leiche in einer Kiesgrube bei Schoeneck/Forbach

im nahen Frankreich vergraben zu wollen.

Erika K., die als vermindert schuldfähig gilt, hatte bereits in ihrer ersten Aussage am 23. September einige ihrer Mitangeklagten schwer belastet, sich allerdings immer wieder in Widersprüche verwickelt. Auch an diesem zweiten Tag wirkte sie besonders nachmittags gestresst. Nach dem Kreuzverhör durch die Anwälte der übrigen Angeklagten brach sie sichtlich überfordert in Tränen aus.

Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits

vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Pascal – Ein Mord ohne Sühne

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