Читать книгу Die Corona-Falle - Walter Sonnleitner - Страница 14
1.2.4 Regierung und Behörden müssen umdenken
ОглавлениеFür eine Regierung, welcher Partei oder Parteienkoalition auch immer, ist es meist etwas peinlich, wenn Gesetze aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Ebenso unangenehm ist es auch für das jeweils zuständige Ministerium, wenn Verordnungen aus seinem Bereich wegen einer Verfassungswidrigkeit außer Kraft gesetzt werden.
Das gilt erst recht, wenn aufgrund solcher Verordnungen Strafen für deren Übertretung verhängt und bereits kassiert wurden. Und da mussten sich Regierung und Behörden einiges einfallen lassen.
Strafen die noch behördenanhängig waren, konnten relativ einfach nach den geltenden Bestimmungen umentschieden werden – ohne Strafe eben. Bei Strafbescheiden, die zwar zugestellt aber noch nicht bezahlt worden waren, konnte die Angelegenheit durch Berufung und Nichtbezahlung im Nachhinein bereinigt werden. Schwierig war es lediglich bei allen jenen unzähligen Fällen, wo Polizistinnen und Polizisten gleich vor Ort und Stelle Strafmandate ausgestellt und kassiert hatten.
Es gilt dasselbe wie bei den Strafmandaten im Auto: Wer gleich bezahlt, bekennt eine Schuld ein – egal ob man schuldig ist oder nicht, verzichtet man so auf Einspruch. Hier wurde auf politischer Ebene von der Opposition eine General-Amnestie mit automatischer Rückzahlung der zu Unrecht bezahlten Strafen gefordert. Eine Umgehung der bestehenden Gesetzesregelungen, die dagegensprechen, wird man wohl noch finden müssen.Für die Regierung und die jeweils zuständigen Ministerien bedeuten diese Vorkommnisse mit den verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen ganz sicher einen Auftrag für mehr Sorgfalt und Einsatz von spezifischem juridischem Sachverstand. Vor allem das Gesundheitsministerium hat mit seinen Beamten eine ganze Reihe von Verordnungen verbockt, weil man anscheinend nicht wie vorgesehen, ausreichend eng mit dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zusammenarbeiten oder sich gar belehren lassen wollte.
Mitte August wurden dann auch bereits jene Neufassungen im Covid-19-Maßnahmengesetz und die Verordnungen, die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden, zur Begutachtung ausgeschickt. Die Begutachtungsfrist wurde extrem kurzgehalten, da man damit rechnen musste, dass schon in wenigen Wochen oder Monaten wieder neue und strengere Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus gesetzt werden müssten. Ein diesbezügliches Szenario hatte sich ohnedies bereits abgezeichnet, nachdem mit den Rückkehrern aus den Urlaubsländern auch viele Corona-Infizierte ins Land gekommen waren, und die Statistiken stark belastet haben. Da mussten viele Staaten wieder neu auf die Krisenliste gesetzt werden, die Kontrollen bei der Einreise verschärft, und die Corona-Test-Raten erhöht werden.