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Prolog

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Es war das Jahr 1934, als die Privatmolkerei Franz DePaula im rheinischen Mönchengladbach die volle Wucht eines gerade erst verabschiedeten Gesetzes traf.

Dieses Gesetz, das Reichsnährstandgesetz, das die Unterschrift sowohl des Reichskanzlers als auch des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft trägt, war wenige Monate zuvor am 13. September 1933 verkündet worden.

Jetzt war dieses Gesetz Handhabe und der juristische Rahmen für die Auflösung und Zerstörung der Privatmolkerei des Franz DePaula, einem Betrieb, der im Ersten Weltkrieg am Niederrhein und in seiner Stadt maßgeblich dazu beigetragen hatte, die Milchversorgung sicherzustellen.

Damals, von 1914 bis 1918, war diese Versorgung gewiss keine leichte Aufgabe gewesen. Für die Beschaffung der Milch war Franz DePaula sehr weite Wege gegangen.

Er hatte Touren organisiert, weit hoch in den Norden hinein, bis zum Reichswald, tief herüber in den Osten, bis weit über das andere Rheinufer hinaus. Und auch jede Möglichkeit im Süden genutzt, ja selbst abgelegene Eifelhöfe wurden regelmäßig angefahren.

Diese ganzen Anstrengungen reichten aber auch nur für die einfachsten Bedürfnisse, wenigstens die kleinen Kinder der Heimatfront wurden dadurch mit dem Allernötigsten versorgt.

Weshalb gab es bereits im Herbst 1933 dieses Gesetz, nach so kurzer Zeit und nur so wenige Monate nach der Machtergreifung?

Das konnte eigentlich nur eines heißen.

Deutschland war bereits mitten in der Kriegsvorbereitung.

Für Franz DePaula war es eine bittere Erkenntnis, aber es war bereits zu spät. Franz sah, dass das Pendel in die falsche Richtung ausgeschlagen hatte.

Auch stand das Unwort Sippenhaft bereits in großen unheimlichen Lettern an der Wand geschrieben.

Sippenhaft, das wird auch die treffen, die dieser verhängnisvollen Pendelrichtung 1934 bereitwillig folgen und auch die, die später dem zynischen Ruf noch folgen werden.

Das Reichsnährstandsgesetz

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