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Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Das Buch ist aus meinem Beitrag „Polizei- und Ordnungsrecht“ in dem Lehrbuch Steiner (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht hervorgegangen. Zahlreiche neuere Entwicklungen im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts, die einer eingehenderen Behandlung bedürfen, veranlassten mich, daneben eine umfassendere Darstellung des Polizei- und Ordnungsrechts zu publizieren. Das Buch soll der Vertiefung dienen und damit der wachsenden Bedeutung des Polizei- und Ordnungsrechts im Rahmen der juristischen Ausbildung Rechnung tragen. Dem dient auch die stärkere Einbeziehung spezialgesetzlich geregelter Materien der Gefahrenabwehr. Hierzu gehört insbesondere das bisher in Lehrbüchern kaum thematisierte Recht der Gefahrenabwehr im Internet. Ein besonderes Anliegen war es mir überdies, die spezifischen Verbindungen, die das Polizei- und Ordnungsrecht mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, aber auch mit dem Verfassungsrecht aufweist, in einer Weise deutlich zu machen, die über das hinausgeht, das gängigerweise in den zahlreichen, dem Polizeirecht gewidmeten Lehrbüchern zu finden ist. Aus meiner langjährigen Lehr- und Prüfungstätigkeit weiß ich jedenfalls, dass es den Lernenden häufig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, hier bestehende Querverbindungen und Zusammenhänge zu verstehen. Eine solche isolierte Sicht des Polizei- und Ordnungsrechts muss sich bei polizeirechtlichen Klausuren und Hausarbeiten, die typischerweise mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts gekoppelt sind, zwangsläufig nachteilig bemerkbar machen.

Ähnlich wie in meinem in derselben Reihe erschienenen Lehrbuch Verwaltungsprozeßrecht, mit dem das vorliegende Buch in den Grenzbereichen von Polizei- und Verwaltungsprozessrecht eng verzahnt ist, geht es auch bei ihm nicht um eine schon aus Raumgründen nicht mögliche, aber auch gar nicht erforderliche flächendeckende Darstellung der Materie. Vielmehr werden bewusst Schwerpunkte gesetzt. Maßgebend für ihre Auswahl ist ihre Examensrelevanz. Dem didaktischen Konzept der Schwerpunktreihe entsprechend dienen eine Vielzahl von Fällen und Lösungen der Anwendung des Gelernten und der Lernkontrolle.

Für wertvolle Hilfe bei der Erstellung des Manuskripts, vor allem bei den Ausführungen zum Internetrecht, danke ich meinem früheren wissenschaftlichen Assistenten, Herrn Universitätsdozenten Josef Ruhig. Dank für ihre Unterstützung gebührt auch meinen Mitarbeitern, Frau Assessorin Dr. Katja Reitzig, den Rechtsreferendarinnen Frau Verena Bartsch und Frau Alexandra Stadler, den Rechtsreferendaren Herrn Andreas Budroweit und Herrn Dr. Tobias Spanke, sowie Herrn stud. iur. Albrecht Lutterbeck.

Meine Sekretärinnen, Frau Ingeborg Kohl und Frau Outi Spagerer, haben sich in der gewohnt sorgfältigen Weise der Schreibarbeiten angenommen, wofür auch ihnen herzlich zu danken ist.

Mein besonderer Dank gilt meiner Frau, Dr. Marlene Schenke, die auf vieles verzichtete, um eine baldige Fertigstellung des Buches zu ermöglichen.

Ich widme das Buch dem Andenken meines verstorbenen Vaters, Dr. Horst Schenke, und meines früh verstorbenen Bruders, Dr. Klaus Schenke, die beide Juristen waren.

Mannheim, im Januar 2002 Wolf-Rüdiger Schenke

Polizei- und Ordnungsrecht

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