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Arbeitsrecht

Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

Ein Kunde schenkt dem Mitarbeiter etwas zu Weihnachten. Ist die Gefälligkeit schon Bestechung, und darf der Chef das verbieten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne.
VON ULF WEIGELT

Dürfen meine Außendienstmitarbeiter (Weihnachts-)Präsente von unseren Kunden annehmen? Mir als Chef behagt dieser Gedanke gar nicht, und ich möchte dies auch gern verbieten, fragt Werner Voss.

Sehr geehrter Herr Voss,

das sollten Sie dringend arbeitsvertraglich regeln. Mit einer Klausel wie dieser sind Sie gut beraten: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit Provisionen, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen von Dritten anzunehmen." Sofern ein solcher Passus nicht vereinbart wurde, können Sie dies über einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag regeln.

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken durch Kunden allgemein versagen, können Sie auch eine sogenannte Ethik-Richtlinie festschreiben. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers macht es Ihnen möglich, solche Ethikklauseln bereits bestehende Arbeitsverträge hinzuzufügen oder zu detaillieren. Typischerweise enthalten solche Ethikrichtlinien Regelungen zu den sogenannten arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Das sind beispielsweise Fragen wie die, ob Ihre Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen oder nicht.

Solche Richtlinien sind insbesondere bei Unternehmen zu finden, bei denen es besonders auf die gegenüber dem Kunden garantierte persönliche Integrität der Mitarbeiter ankommt. Eine solche Klausel könnte wie folgt aussehen: "Mitarbeiter sollen von Kunden oder anderen Geschäftspartnern keine Gefälligkeiten oder Wertgegenstände, Geschenke oder sonstige Zuwendungen annehmen, welche den Nominalwert oder den Umfang der üblichen Gefälligkeiten in der gegebenen Situation übersteigen."

Oder noch etwas strenger: "Mitarbeiter dürfen weder Einladungen zu Essen oder Veranstaltungen noch Geschenke oder andere Zuwendungen, persönliche Dienste oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern fordern. Einladungen dürfen Mitarbeiter nur annehmen, wenn die Einladung freiwillig erfolgt, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dient und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit stattfindet."

In der Richtlinie sollten Sie entsprechend der vorgenannten Beispiele deutlich formulieren, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und Zuwendungen durch mögliche Kunden und Lieferanten nicht gestattet. Regeln Sie auch, dass Ihre Mitarbeiter Geschenke und Zuwendungen, die sie nicht zurückgeben können, dem Unternehmen übergeben müssen. Das Unternehmen könnte dann im Rahmen der Weihnachtsfeier diese Präsente zu einem günstigen Preis verlosen und diese Einnahmen anschließend einem wohltätigen Zweck spenden.

Einige Arbeitgeber unterscheiden bei Geschenken und Zuwendungen nach der Wertigkeit: Kleine Präsente wie Feuerzeuge, Kalender oder ähnliches dürfen die Mitarbeitern behalten. Dieses Vorgehen birgt jedoch immer die Gefahr, dass Mitarbeiter alle Geschenke und Zuwendungen mit dem Argument der niedrigeren Wertigkeit behalten.

Entscheiden Sie sich für eine solche Richtlinie, sollten Sie diese von allen Mitarbeitern unterschreiben lassen. So sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Auch können Ihre Mitarbeiter bei dieser Gelegenheit eventuelle Fragen klären.

Ihr Ulf Weigelt

Da staunt der Chef - Teil 2

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