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1.3.2 Einstufungsmodell Nationaler Qualifikationsrahmen

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Für die Beurteilung von Handlungskompetenzen sollte eine Taxonomie verwendet werden, die explizit dafür entwickelt wurde. Die eidgenössische Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB; Schweizerischer Bundesrat 2014) dient der Einstufung von Abschlüssen der Berufsbildung. Damit sollen auf nationaler und internationaler Ebene Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse hergestellt und damit die Mobilität im Arbeitsmarkt gefördert werden.

In der Verordnung zum nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sind acht Leistungsniveaus aufgeführt, die den Grad der Kompetenzerreichung im Hinblick auf die Einstufung des Berufsabschlusses beschreiben. Ergänzend zur Verordnung und als Hilfsmittel für die Einstufung von Berufsabschlüssen im NQR hat das SBFI ein umfassendes Raster der Handlungskompetenzen publiziert (vgl. SBFI 2015a). Dieses beschreibt detailliert und fein abgestuft allgemeine Handlungskompetenzen mit den Kompetenzbereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz.

Leider lässt sich dieses umfassende Kompetenzraster in der Praxis des Ausbildens und des Prüfens schlecht einsetzen. Die acht Stufen einer Kompetenzerreichung, die durch jeweils acht Stufen in den vier Kompetenzbereichen ergänzt werden, sind unübersichtlich und für die Beurteilung von Handlungskompetenzen und Schwierigkeitsgraden von Aufgaben in der Ausbildungs- und Prüfungspraxis unpraktisch. Sie sind zu detailliert. In der Ausbildungs- und Bewertungspraxis hat sich eine Sechsstufigkeit etabliert. Zum Beispiel: Schulnoten in der Schweiz (1–6)1 und das erwähnte Taxonomie-Stufenmodell von Bloom et al. (K-Stufen: K1–K6).

Handlungskompetenzen prüfen (E-Book)

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