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Unterstellte Miete der Eigenimmobilie

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Wie aber steht es mit der unterstellten Miete einer Eigenimmobilie, sprich selbst genutzten Immobilie? Das Wort Immobilie kommt von »immobil« – auf Deutsch unbeweglich. Sie haben sich irgendwann dafür entschieden, das Haus oder die Wohnung zu kaufen, um in den eigenen vier Wänden zu leben und Ihren Lebensabend dort zu verbringen. Dafür haben Sie gespart, auf Konsum verzichtet – und fürs Alter vorgesorgt. Im besten Fall ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung abbezahlt. Jetzt profitieren Sie davon, denn Sie zahlen keine Miete mehr. Das sind für das Statistische Bundesamt »unterstellte« Einnahmen, da Sie sich die Miete sparen, die Sie ansonsten ohne eine eigene Immobilie an den Vermieter zahlen müssten.

Wie bei Miet- und Pachteinnahmen allgemein gilt es, die Kosten abzuziehen.

Pluspunkt der unterstellten Miete: Sie zahlen dafür keine Steuern und keine Sozialabgaben.

Anders als bei Miet- und Pachteinnahmen müssen Sie die unterstellte Miete schätzen. Auch hier hilft wieder das Statistische Bundesamt weiter: »… für eigengenutzte Wohneinheiten ist eine unterstellte Miete von vergleichbaren Mietobjekten anzusetzen.« Das heißt, Sie schauen, wie viel für eine vergleichbare Wohnung oder eine vergleichbares Haus an Miete zu zahlen wäre.

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