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Ein Führerwilie regiert

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Hitler wurde am 30. Januar 1933 Reichskanzler. Schon am Abend des Tages der Machtergreifung – so nannten er und seine Anhänger den Regierungswechsel – füllten sich die SA-Gefängnisse mit Juden, Marxisten und anderen Nazigegnern. Am 5. März sollten Neuwahlen Hitler die absolute Mehrheit bringen.

Ein kurzer Wahlkampf musste die beim Volk entfachte Begeisterung noch steigern, jede Opposition im Keim ersticken und den gefährlichsten Gegner, die Kommunisten, ein für allemal ausschalten. Darum brauchte Hitler weitere Notverordnungen des Präsidenten.

Am 4. Februar erschien die Notverordnung „Zum Schutze des deutschen Volkes". Sie schränkte Presse- und Versammlungsfreiheit ein. Am 21. Februar stürmten SA und Polizei die Zentrale der KPD und fanden Umsturzpläne, so als hätte die KP-Führung sie zur Einsichtnahme für die Hitler-Regierung bereitgelegt.

Am 27. Februar um 21 Uhr brannte der Reichstag. Es war der Abend vor jenem Wochenende, das der Woche des Wahltages vorausging. Im brennenden Gebäude stöberte die Polizei den Holländer Marinus van der Lubbe auf, der sofort die Täterschaft zugab, doch beharrlich leugnete, Hintermänner zu haben. Die Regierung beschuldigte die Kommunisten der Brandstiftung. Sie hätten mit dem Reichstagsbrand das Fanal zum Bürgerkrieg gesetzt. Noch in der gleichen Nacht wurden 4.000 Funktionäre der KPD im ganzen Land festgenommen. Damit war der entscheidende Schritt in den Polizeistaat getan.

Kommunistenfurcht schreckte die Bürger, und so nahmen sie die zweite Notverordnung hin, die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Reichtagsbrandnotverordnung). Sie setzte die Grundrechte außer Kraft und blieb Rechtsbasis des Terror-Regimes und seiner Todesurteile bis 1945. Jetzt füllten sich die schnell errichteten Konzentrationslager mit Nazigegnern und politischen Repräsentanten der Republik, die auf den schwarzen Listen der NS-Partei standen. Trotz massiver Behinderung der Parteien im Wahlkampf, trotz Haft und Folterung politischer Feinde und einer dauernden NS-Propaganda brachte der 5. März Hitler nicht den erwarteten Erfolg. Hitler hatte mit mehr als 50% gerechnet, mit 43,9% verfehlte er aber die absolute Mehrheit. Die Wahlbeteiligung von 88,7%, also auch 11,3% NichtWähler, relativierten das „überwältigende Bekenntnis zum Führer".

Die Deutschen kannten ihn als tobenden Agitator. Nun sollten die Bürger und ihr Präsident den anderen Hitler kennen lernen, den, der vaterländische Traditionen und ihre religiösen Wurzeln ehrte. Am 21. März fand in Potsdams Garnisonkirche ein Staatsakt statt, um den Anbruch des neuen Zeitalters festlich zu begehen. Dabei sollte der Geist von Weimar begraben werden, und der Geist von Potsdam auferstehen.

Wenn die Nazis „Potsdam“ sagten, meinten sie nicht Rechtstreue, Pflichterfüllung und Toleranz, nicht das Preußen Friedrich des Großen. Ihr „militärischer Geist“ war die Dumpfheit von SA-Schlägern, Gesetzlosigkeit, Rowdytum und Mord. Mit den Trägern solchen Geistes feierten nun Hindenburg und die höchsten Repräsentanten der Armee des Kaisers den Gottesdienst in der Garnisonkirche.

Als das Parlament am 23. März in der Berliner Krolloper zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, legte der Kanzler das Ermächtigungsgesetz vor, das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Es sollte ihn ermächtigen, vier Jahre lang ohne parlamentarische Kontrolle zu regieren. Widerspruch auf diese Zumutung kam von den Volksvertretern zögerlich und in gewundenen Entgegnungen. Die meisten hier hatten Angst. Nur Otto Wels (SPD) lehnte die Vorlage ab. Er hielt Hitler die Verbrechen sowie die Rechts- und Verfassungsbrüche vor und beschwor den Reichstag, den Blankoscheck zu verweigern. Das Gesetz wurde mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen. Deutschland war eine Diktatur.

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