Читать книгу Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte - Kathleen Stemmler - Страница 10

Оглавление

Zusammenarbeit in der Ausbildung

Die interne Zusammenarbeit

Im Unternehmen arbeitet der Ausbilder bzgl. der Ausbildung zum einen mit den Arbeitnehmervertretungen zusammen und zum anderen mit den mitarbeitenden Fachkräften.

In der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist von Seiten des Ausbilders auf das Betriebsverfassungsgesetz zu achten, besonders wenn es um die Mitbestimmungsrechte und die Mitwirkungsrechte geht. Nachfolgend sind die Paragraphen des BetrVG genannt, welche sich mit der Berufsbildung beschäftigen.

  BetrVG § 96 Förderung der Berufsbildung

  BetrVG § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung

  BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Auch wenn eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kein Vertretungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber besitzt, ist eine Bildung mit Hilfe des Betriebsrates ratsam. So können Wünsche und Anregungen der Auszubildenden über den Betriebsrat an das Unternehmen weitergegeben werden.

Die Zusammenarbeit des Ausbilders mit den mitausbildenden Fachkräften ist ein absolutes Muss während der Ausbildung. Denn obwohl die Fachkraft keine Ausbildereignungsprüfung ablegen muss, so ist die fachliche Eignung von hoher Bedeutung. Das zu überprüfen, obliegt dem hauptverantwortlichen Ausbilder. Auch die Verteilung der individuellen Ausbildungspläne und die Kontrolle der Einhaltung gehört mit zu seinen Aufgaben.

Um den Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, sollte der Ausbilder die Fachkräfte gezielt und bewusst auswählen, da nicht nur die fachliche Qualifikation eine Rolle spielt, sondern auch die soziale Kompetenz.

Die externe Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit den Eltern des Auszubildenden

Obwohl selbstverständlich den Eltern der Hauptteil der Erziehungsarbeit zufällt, hat auch der Ausbilder unbestreitbar seinen Anteil an der Bildung der Persönlichkeit des Jugendlichen. In den letzten Jahren ist - wie bereits erwähnt - das durchschnittliche Eintrittsalter der Auszubildenden in die Ausbildung gestiegen. D.h. in den meisten Fällen haben die Eltern kaum noch rechtliche Einflussmöglichkeiten, da die Auszubildenden schon volljährig sind. Die Auszubildenden wohnen aber schon aus rein finanziellen Gründen häufig noch bei den Eltern. Daher ist die Zusammenarbeit mit den Eltern von sehr großer Bedeutung.

Erfahrungswerte zeigen, dass Ausbilder häufig vorschnell über die Eltern urteilen und ihnen Gleichgültigkeit bzw. Desinteresse unterstellen. Doch dem ist nicht so. Ganz im Gegenteil: Eltern haben oft Hemmungen, das Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen. Das kann zum einen daran liegen, dass die Eltern Angst haben, Negatives über die Leistungen und das Verhalten des eigenen Kindes zu hören. Zum anderen bitten oder verlangen gar die Kinder von ihren Eltern, sich nicht einzumischen.

Schon allein auf Grund des Entwicklungsabschnitts des Auszubildenden, dem Pubertätsalter, haben die Eltern einen wirklich schweren Stand bei ihren Kindern. Diese stellen Werte und Verhaltensweisen der Erwachsenenwelt infrage und versuchen, ihren eigenen Weg zu gehen. Daraus resultierende Spannungen können sich auf die Ausbildung auswirken. Sobald der Ausbilder erkennt, dass die Spannungen den Lernerfolg gefährden können, muss er den Kontakt zu den Eltern suchen. Er ist jedoch nicht für die Lösung der Ursache für die Spannungen verantwortlich.

Um den ersten Kontakt zu den Eltern herzustellen, kann man diese zum Vorstellungsgespräch mit einladen. So können der Ausbilder und das Unternehmen einen ersten Eindruck der Eltern und des Verhältnisses zwischen Eltern und Kind bekommen.

Da das Vorstellungsgespräch aber den eigentlichen Zweck des Kennenlernens des Auszubildenden und des Unternehmens dient, ist es ratsam, die Eltern nicht während des gesamten Gespräches anwesend sein zu lassen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Eltern versuchen, Fragen für das Kind zu beantworten, natürlich im besten Sinne.

Falls dieser Erstkontakt nicht möglich ist, kann man die Eltern natürlich sehr gern zu einem Betriebsrundgang während der Probezeit einladen. So haben die Eltern die Möglichkeit, sich das Unternehmen anzuschauen und sich ein Bild vom Ausbilder zu machen.

Bei minderjährigen Auszubildenden sind die Eltern juristisch verpflichtet, als gesetzliche Vertreter den Ausbildungsvertrag mit zu unterzeichnen. Auch hier haben der Ausbilder und das Unternehmen die Chance, den Kontakt herzustellen. Gerade bei Jugendlichen sind auch die Eltern in der Verantwortung, die Ausbildungszeit so erfolgreich wie möglich zu gestalten.

Falls sich während der Probezeit herauskristallisieren sollte, dass der Jugendliche nicht für das Berufsbild geeignet ist, sollten die Eltern zu einem Gespräch gebeten werden. Idealerweise ist auch der zuständige Berufsschullehrer mit anwesend. So haben die Eltern die Möglichkeit, Fragen zu den Leistungen und zum Verhalten zu stellen, um die Entscheidung des Unternehmens nachvollziehen zu können.

Eine weitere Variante, die Eltern der Auszubildenden mit einzubeziehen, ist die Durchführung von Einführungsveranstaltungen (z.B. Elternabend) oder regelmäßigen Auszubildendenveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür mit den Auszubildenden).

Auch wenn der Auszubildende halbjährlich ein Zeugnis der Berufsschule bekommt, kann der Ausbilder die regelmäßig stattfindende betriebliche Beurteilung mit den Eltern der Jugendlichen besprechen. Auch das Ergebnis der Zwischenprüfung haben die Eltern zu erfahren.

Zu beachten ist hier, dass wir von Jugendlichen sprechen. Bei erwachsenen Auszubildenden muss der Datenschutz beachtet werden.

Zusammenarbeit der zuständigen Stelle

Mit der zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer…) haben der Ausbilder und das Unternehmen schon aus rechtlichen Gründen Kontakt. Die zuständige Stelle trägt die Ausbildungsverhältnisse ein und führt die Prüfungen durch.

Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig:

 Die zuständige Stelle ist verantwortlich für die Eignungsfeststellung des Unternehmens als Ausbildungsunternehmen.

 Der Ausbildungsberater der zuständigen Stelle steht mit Rat und Tat bei Fragen und Problemen zur Seite. Seine Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert.

 Die zuständige Stelle dient als Vermittler bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Ausbildern bzw. dem Unternehmen.

 In einigen Kammerbereichen haben sich Arbeitskreise gebildet, in welchen die Ausbilder mitarbeiten können. Diese Arbeitskreise dienen dem Erfahrungsaustausch und dem Informationsaustausch. Auch Lehrer der Berufsschulen nehmen daran teil.

 Ausbilder haben die Möglichkeit, ehrenamtlich in den Prüfungsausschüssen mitzuarbeiten. Dadurch kann der Ausbilder seine Ausbildung erfolgsorientierter gestalten. Auch der Kontakt zu den Berufsschullehrern innerhalb der Arbeitskreise und Prüfungsausschüsse ist nicht zu unterschätzen, und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben.

 Zum Abschluss: da sich auch ein Ausbilder ständig weiterbilden muss, sind die Weiterbildungsangebote der Kammern von Bedeutung, da sie praxisorientiert sind und schnell über aktuelle Veränderungen informieren.

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt die Jugendlichen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf. Bereits in der Schule wird die Agentur für Arbeit aktiv, gibt Tipps zum Bewerbungsverfahren und informiert über die verschiedenen Berufsbilder. Auch Praktika, in welchen die Jugendlichen einen Einblick in die betriebliche Praxis gewinnen können, werden durch die Agentur für Arbeit vermittelt und unterstützt. Des Weiteren werden Einzelberatungen mit den zuständigen Berufsberatern angeboten, in welchen gezielt Informationen weitergegeben und offene Fragen beantwortet werden.

Auf Grund dieser Fakten ist eine Zusammenarbeit sehr wichtig bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für das Unternehmen. Die Agentur für Arbeit kann so auf Vermittlungswünsche reagieren, besonders in nicht so attraktiven oder unbekannten Ausbildungsberufen. Daher muss der zuständige Berater mit allen notwendigen Informationen das Unternehmen und das Berufsbild betreffend versorgt werden. Zu empfehlen ist auch eine Besichtigung des Unternehmens durch die Berater. So ist eine noch gezieltere Vermittlung möglich.

Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Verbänden

Der Einfluss auf die Ausbildung ist im Gegensatz zu den bisher Mitwirkenden eher ein indirekter Einfluss. Dennoch ist dieser nicht zu unterschätzen, gerade auf Betriebsratsebene.

 Prüfungsausschüsse bestehen immer aus Vertretern der Berufsschulen (Lehrer), der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Bei den Vertretern der Arbeitnehmer haben die Gewerkschaften ein Vorschlagsrecht.

 Laut dem Berufsbildungsgesetz haben die zuständigen Stellen Berufsbildungsausschüsse einzurichten, in welchen Rechtsvorschriften erlassen werden und die für Fragen der Berufsbildung zuständig sind. Auch hier haben die Gewerkschaften ein Vorschlagsrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer.

 Das Gleiche gilt für die Landesausschüsse für Berufsbildung und den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte

Подняться наверх