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Ausbildung in Deutschland

Das duale System

Das Hauptmerkmal des dualen Systems ist das Zusammenwirken von Berufsschule und Unternehmen. Ganz stark vereinfacht kann man sagen: in der Berufsschule wird die Theorie vermittelt und im Unternehmen die Praxis. Aus Erfahrungswerten ist jedoch anzumerken, dass dies wirklich sehr vereinfacht dargestellt ist.

Im direkten Vergleich ergeben sich die folgenden Unterschiede:

 Das ausbildende Unternehmen unterliegt dem Privatrecht, während die Berufsschule einen öffentlich-rechtlichen Status innehat.

 Das Unternehmen bildet auf der gesetzlichen Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und dem Ausbildungsvertrag aus. Die Berufsschulen richten sich nach den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Im Falle der Unternehmen ist damit der Bund zuständige und für die Berufsschulen die Länder. Daraus ergeben sich verschiedene didaktische Grundlagen: einmal die Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan für das ausbildende Unternehmen und die Lehrpläne für die Berufsschule.

 Die Überwachung der Ausbildung im Unternehmen übernimmt die zuständige Kammer, für die Überwachung der Berufsschulen sind wiederum die Bundesländer verantwortlich.

Selbst die Kosten für die Berufsausbildung sind dual. Die Kosten der Ausbildung der Berufsschule werden durch das Land oder die Kommune getragen, und die betrieblichen Ausbildungskosten trägt das ausbildende Unternehmen selbst.

Das duale System in Deutschland ist prinzipiell jedem zugänglich, egal ob Abiturient oder Hauptschüler.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind formal nicht geregelt. Dadurch ist es einer breiten Masse von Jugendlichen möglich, eine Ausbildung im dualen System zu absolvieren (etwa drei Fünftel eines Geburtenjahrganges). Dennoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass es trotz der fehlenden formalen Zulassungsvoraussetzungen Berufsbilder gibt, die auf Grund der hohen Anforderungen nur Schulabgängern mit einem höheren Schulabschluss offen stehen.

Der Ausbildungsstellenmarkt

Das Angebot an Ausbildungsplätzen und die Nachfrage danach sind auf dem Arbeitsmarkt voneinander unabhängig. Während das Angebot weitgehend von der Konjunktur und der allgemeinen Situation am Arbeitsmarkt beeinflusst wird, ist die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen von der demographischen Entwicklung bestimmt.

Die in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Statistiken und Tabellen des Bundesinstitutes für Bildung (BIBB) zeigen deutlich auf, dass sich in den vergangenen Jahren das durchschnittliche Eintrittsalter in die Ausbildung von 18 Jahren auf 19, fast 20 Jahre erhöht hat.

Bis 2007 wuchs auch die Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge von ca. 570.000 (1993) auf über 624.000 an. Jedoch ist diese Zahl seit 2008 rückläufig.

Die Zahl der Auszubildenden bzw. der Schulabgänger entwickelt sich auf Grund geburtenschwacher Jahrgänge zurück. Wenn wir das Ganze jetzt einmal rein marktwirtschaftlich sehen, sind der Bedarf sowie das Angebot an Ausbildungsplätzen höher als die Nachfrage danach.

Das bedeutet, dass die Gesellschaft und ganz besonders die Unternehmen bestrebt sein müssen, das Nachwuchskräftepotenzial so weit wie möglich auszuschöpfen. 2008 war erstmals die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze größer als die Zahl der Bewerber.

Auf Grund der Konjunktur und der demographischen Entwicklung wird sich diese Problematik weiter verstärken. Da es 5 Jahre und mehr dauern kann, um aus einem Auszubildenden eine qualifizierte Fachkraft zu formen (hier ist der Erwerb der Berufserfahrung mit einberechnet), muss langfristig gedacht werden.

Leider ist es nicht allen Unternehmen möglich auszubilden, da sie entweder zu klein sind, nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen oder keinen Ausbilder im Unternehmen einstellen (können).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Berufsausbildung

Grundgesetz Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Auf dieser Grundlage schufen die Industrie- und Handelskammern ein System mit einem eigenen Satzungsrecht, in welchem die Berufsausbildung geordnet wurde. Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes 1969 wurde die betriebliche Berufsausbildung genormt und das duale Ausbildungssystem bestätigt.

Die Berufsausbildung geschieht in Selbstverwaltung der Wirtschaft unter gleichberechtigter und verantwortlicher Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Lehrer an beruflichen Schulen bestimmen hier mit, allerdings mit Einschränkungen. Die Kammern haben als Pflichtaufgabe weiterhin die Betreuung und Überwachung der Berufsausbildung.

Das Berufsbildungsgesetz ist die wichtigste rechtliche Grundlage in der betrieblichen Ausbildung. Es darf in keinem Bücherregal eines Unternehmens fehlen. Und auch wenn wir immer von der Ausbildung sprechen, schließt das BBiG Umschulungen, die Berufsvorbereitung und Fortbildungen mit ein.

Die nun folgend aufgelisteten Gesetze und Rechtsnormen sind neben dem BBiG während der Ausbildung zu beachten (und stehen selbstverständlich neben diesem im Bücherregal):

 das Jugendarbeitsschutzgesetz

 das Betriebsverfassungsgesetz

 das Sozialgesetzbuch

 das Mutterschutzgesetz

 das Bürgerliche Gesetzbuch

 die Ausbilder-Eignungsverordnung

 die Ausbildungsordnungen

Diese Aufzählung erhebt nicht das Recht auf Vollständigkeit, sondern zählt nur die gängigsten Gesetze und Rechtsnormen auf. Es ist nicht Sinn und Zweck, all diese Gesetze und Rechtsnormen auswendig zu lernen, jedoch ist es notwendig, die wichtigsten Inhalte zu kennen. Das Wissen hierüber benötigen Sie nicht nur in der Praxis, sondern auch zur Prüfung.

Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte

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