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Das Ausbildungsunternehmen

Anforderungen an das Ausbildungsunternehmen

Nicht jedes Unternehmen kann als Ausbildungsunternehmen fungieren. Im Berufsbildungsgesetz sind die Pflichten des Ausbildenden wie folgt definiert:

BBIG § 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,

3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,

4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,

5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

Diese 5 Kriterien müssen erfüllt werden. Besonders sind die Ausbildungspflicht und die Erziehungspflicht hervorzuheben, damit die Ausbildung an sich überhaupt stattfinden kann. Die Ausbildungspflicht ist z.B. dann nicht gewährleistet, wenn das Unternehmen Konkurs angemeldet hat.

Wird die Eignung eines Unternehmens als Ausbildungsstätte festgestellt, werden sachliche und persönliche Kriterien geprüft.

Sachliche Kriterien

Das Ausbildungsunternehmen muss nach Art und Einrichtung geeignet sein.

Dies ist dann gegeben, wenn die geforderten Lehrinhalte der Ausbildungsordnung vermittelt werden können, wenn ein entsprechendes Sortiment besteht, die entsprechenden Produktionsverfahren angewandt oder die entsprechenden Dienstleistungen angeboten werden.

Hierzu gehören auch die dem Berufsbild entsprechenden Arbeitsmittel, Arbeits-materialien und Ausbildungsmittel sowie der Arbeitsplatz an sich.

Persönliche Kriterien

Es müssen für die Ausbildung qualifizierte Ausbilder und genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Laut dem BBIG muss die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zu den vorhandenen Fachkräften stehen. Als Empfehlung gilt:

 1 Auszubildender – 1-2 Fachkräfte

 2 Auszubildende – 3-5 Fachkräfte

 3 Auszubildende – 6-8 Fachkräfte

 je ein weiterer Auszubildender - drei Fachkräfte

Des Weiteren wird empfohlen, dass ein nebenamtlicher Ausbilder nicht mehr als 3 Auszubildende betreut, und ein hauptamtlicher Ausbilder nicht mehr als 16 Auszubildende.

Auf den Ausbilder selbst und seine Aufgaben gehen wir noch genauer ein. An dieser Stelle sei aber noch gesagt, dass im BBIG zwischen dem Ausbilder und dem Ausbildenden wie folgt unterschieden wird:

§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

Persönlich geeignet bedeutet, dass den betreffenden Personen nicht untersagt ist, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen (§ 25 JArbSchG) und welche auch nicht gegen das BBIG verstoßen haben.

Fachlich geeignet bedeutet, dass sowohl die für den Ausbildungsberuf erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden (durch den Berufsabschluss oder Berufserfahrung) als auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung vorliegt.

Organisationsformen der Ausbildung

Gerade haben Sie gelesen, dass die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung geeignet sein muss. Es gibt jedoch Unternehmen, welche nicht alle geforderten Inhalte auf Grund von fehlenden Abteilungen oder Arbeitsorten vermitteln können. Dies würde heißen, dass das Unternehmen nicht ausbilden kann. Es gibt aber Wege und Möglichkeiten, die Eignung als Ausbildungsunternehmen zu bekommen, indem man betriebsinterne Lerneinrichtungen / Lernorte schafft oder extern ausbildet (ausbilden lässt).

Lernorte:

betrieblich

 Arbeitsplatz

 Lehrwerkstatt

 Lehrecke/Lernecke

 Lerninsel

 Lernbüro

 Juniorfirma

 Unterrichtsräume

überbetrieblich

 Ausbildung durch Bildungsträger in Kooperation mit Unternehmen

außerbetrieblich

 Verbundausbildung mit dem Stammbetrieb und einen Paten-betrieb

 Verbundausbildung im Ringtausch

 Verbundausbildung durch Großbetrieb gemeinsam mit einem oder mehreren Kleinbetrieben

Erläuterungen

Die betrieblichen Lernorte in der Ausbildung

 Der Arbeitsplatz ist der Lernort, welcher am häufigsten in der betrieblichen Ausbildung genutzt wird. Sein Vorteil liegt in der realitätsnahen, praxisorientierten und handlungsorientierten Ausbildung. Soziale Fähigkeiten sowie Flexibilität und Selbstständigkeit werden gefördert und der Ausbilder bzw. das Unternehmen können auf den einzelnen Auszubildenden individuell eingehen. Nachteilig ist, dass pädagogische und didaktische Prinzipien im Arbeitsalltag oft nicht planmäßig einsetzbar sind, auch dem vielfältigen Einsatz verschiedener Ausbildungsmethoden sind Grenzen gesetzt.

 Eine Lehrwerkstatt kann in größeren Betrieben eingerichtet werden, um den Auszubildenden die Grundlagen des Berufes zu vermitteln, ohne den laufenden Arbeitsprozess zu stören.

 Die Lehrecke bzw. Lernecke liegt räumlich in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, ist aber ruhiger und der Auszubildende kann ungestörter lernen. Hier finden Unterweisungen usw. statt, ohne dass der Auszubildende das Gefühl hat, in der Mitte des Geschehens zu stehen. Der Ausbilder hat die Möglichkeit, alle Schritte einer Aufgabe Punkt für Punkt zu erklären und gemeinsam mit dem Auszubildenden zu bearbeiten.

 Die Lerninsel verbindet die Vorteile der Lernecke mit denen des Lernorts Arbeitsplatz. Die Auszubildenden arbeiten selbstständig im laufenden Arbeitsprozess, jedoch an einem eigenen Arbeitsplatz.

 Das Lernbüro ist ein kaufmännischer Lernort, vergleichbar mit der Lehrwerkstatt in der Produktion. Es werden reale Alltagssituationen simuliert, welche die Auszubildenden selbstständig und praxisnah bewältigen können.

 Eine Juniorfirma gibt den Auszubildenden die Möglichkeit, selbstständig und vor allem eigenverantwortlich ein Unternehmen im Unternehmen zu führen, der Ausbilder steht in beratender Funktion immer zur Seite. Es werden z.T. sogar Abteilungen oder ganze Filialen von Auszubildenden geführt.

 Unterrichtsräume finden sich zumeist in Großunternehmen bzw. deren Zentralen. Die Ausbildung wird zentral gesteuert und Unterrichtsräume sind für diese Zwecke vielseitig einsetzbar, für z.B. Unterweisungen, Lehrgespräche, Projektaufgaben…

Die außerbetrieblichen Lernorte in der Ausbildung

 Diese Form der Ausbildung wird häufig durch staatliche Programme gefördert und ist für Jugendliche oder Erwachsene bis 26 Jahre gedacht, welche noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Der Auszubildende selbst hat keinen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, sondern in der Regel mit einem Bildungsträger oder der fördernden Stelle.

 Innerhalb der Ausbildungszeit finden betriebliche, dem Berufsbild entsprechende Praktika statt mit dem Ziel, dass der Auszubildende in eine betriebliche Ausbildung übernommen wird.

Die überbetrieblichen Lernorte in der Ausbildung

 Wenn es einem Unternehmen nicht möglich ist, alle Inhalte zu vermitteln, wird darauf zurückgegriffen. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Stammtrieb geschlossen. Die Verbundausbildung muss hier schriftlich dargelegt sein, um sicher zu stellen, welche Inhalte in welchem Zeitraum in den jeweiligen Unternehmen gelehrt werden. Die pädagogischen und auch die eventuellen finanziellen Verpflichtungen werden in einem separaten Vertrag zwischen den Unternehmen festgehalten.

Man kann hier wie folgt unterscheiden:

 Die Verbundausbildung durch den Stammbetrieb und einen Patenbetrieb – nur einige Lehrinhalte werden ausgelagert, der Großteil der Ausbildung findet im Stammbetrieb statt.

 Die Verbundausbildung im Ringtausch – mehrere Unternehmen übernehmen die Ausbildung, welche in Abschnitte eingeteilt ist. Der Auszubildende wird nach einem festgelegten Plan in diesen Unternehmen ausgebildet. Der zeitliche Einsatz und der damit verbundene Lehraufwand je Unternehmen und Auszubildendem ist annähernd gleich.

 Die Verbundausbildung durch Großbetriebe gemeinsam mit einem oder mehreren Kleinbetrieben – die Grundbildung findet im Großbetrieb statt und die Fachqualifikation wird von den kleineren Unternehmen vermittelt.

Die überbetriebliche Ausbildung müssen Sie - wie bereits erwähnt - immer dann einsetzen, wenn Sie nicht alle Lehrinhalte im Unternehmen vermitteln können. Doch auch wenn das nicht zutrifft und in Ihrem Unternehmen alle Möglichkeiten der Vermittlung gegeben sind, empfiehlt sich der Einsatz verschiedener Lernorte, um den Lernerfolg zu erhöhen und die Motivation der Auszubildenden zu steigern.

Kompaktes Ausbilderwissen für Fachwirte

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