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Testament: Nur handschriftlich zählt

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Auch wenn es unordentlicher aussieht, schreiben Sie Ihr Testament von Hand. Selbst mit Ihrer eigenen Unterschrift ist ein getipptes Testament unwirksam. Dann gelten trotzdem noch die gesetzlichen Regelungen, die Sie mit Ihrem Testament gerade nicht wollen.

Damit der letzte Wille auch umgesetzt werden kann, muss er

 komplett handschriftlich und eigenhändig verfasst,

 mit Ort und Datum versehen und

 eigenhändig unterschrieben sein.

Nur in dieser Form kann ein Testament nach dem Tod zweifelsfrei zugeordnet werden. Mit dem Computer getippte Seiten könnten auch von jemand anderem erstellt worden sein.

Unverheiratete Paare können kein gemeinsames Testament machen. Ihnen bleibt nur der notarielle Erbvertrag. Nur so können Sie sich gegenseitig binden. Hier sollte man sich jedoch gut beraten lassen. Das Stichwort hier lautet Bindungswirkung.

Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen für Dummies

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