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3.7.4 Datensicherheit und Datenschutz

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Durch die Verbindung der Lehr- und Lernprozesse über die digitalen Medien auf der Lernplattform der Bildungseinrichtung und im Internet fallen im Vergleich zu den traditionellen Präsenzveranstaltungen umfangreiche Mengen von Daten an. Die Sicherung und der Schutz der mit den digitalen Medien permanent erzeugten institutionellen und persönlichen Daten wird daher zu einer großen und zentralen Herausforderung. Basierend auf dem im Artikel 2 des Grundgesetzes formulierten allgemeinen Persönlichkeitsrecht gibt es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Daraus folgt, dass die Lehrenden und Lernenden und alle anderen Beteiligten darüber informiert und aufgeklärt werden müssen, welche Daten von wem in der Bildungseinrichtung durch die Nutzung der digitalen Medien zu welchem Zweck gespeichert und von wem, wann, wie und wofür verwendet und ausgewertet werden. Da alle Beteiligten ein Widerspruchsrecht haben, müssen sie auch um Zustimmung zur Speicherung und Auswertung ihrer persönlichen Daten für die Aufgaben der Bildungseinrichtung gebeten werden.

Der Schutz aller persönlichen Daten (ausführlich Kap. 11.1) muss nicht zur Folge haben, dass die gesammelten und gespeicherten Daten nicht im Sinne eines Frühwarnsystems z. B. auf mögliche Lernprobleme, -bedürfnisse und -vorschläge von der Bildungseinrichtung ausgewertet und analysiert werden dürfen, um rechtzeitig im Interesse der Lernenden und Lehrenden und der Qualitätssicherung und -entwicklung aller Voraussetzungen, Bedingungen und Prozesse eingreifen zu können (vgl. Kap. 7.9 Learning Analytics). Aber alle Daten, die ausgewertet und analysiert werden, dürfen auf keinen Fall persönlich zugeordnet werden können – es sei denn, es gibt eine uneingeschränkte Zustimmung zur Auswertung der persönlichen Daten.

Außerdem ist darüber aufzuklären, dass jede unverschlüsselte Kommunikation im Internet oder Intranet über eine IP-Adresse (Internet Protocol-Adresse), eine vom DNS-Server (Domain Name System Server) vergebene Ziffernfolge erfolgt, über die jeder Computer auf Servern gespeichert wird, mit dem eine Internet-Verbindung hergestellt wurde. Dadurch können z. B. Hacker unerlaubt auf die Verbindungs­daten zugreifen, diese auslesen und auch missbrauchen. Dies kann auch über un­vorsichtig geöffnete Anhänge von Spam-Mails erfolgen, die nicht immer alle von den installierten Firewalls abgewiesen werden. Diese Unsicherheit der Internetverbindungen hat in der letzten Zeit zunehmend die Kommunikation beeinflusst und zur Forderung und verbreiteten Einführung einer Verschlüsselung der digitalen Kommunikation und der Internetseiten über HTTPS-Verbindungen sowie auch zu Veränderungen des sozialen bzw. kommunikativen Verhaltens geführt. Wie die möglichen Gefahren umgangen oder eingeschränkt werden können, ist zu thematisieren und es sind entsprechende Leitlinien für die Praktizierung der digitalen Kommunikation im E-Learning aufzustellen. Für die E-Learning-Anbieter empfiehlt sich daher – auch aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden – die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der auch (vertraulicher) Ansprechpartner für alle Nutzer ist.

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