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Vers 31

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Das Gesetz wird durch den Glauben nicht aufgehoben. Das Gesetz bekam seine Rechtsforderung: das Blut. Wir wissen, dass es ohne Blutvergießen keine Vergebung gibt (Hebr 9, 22). Da wir nun gerechtfertigt worden sind, das heißt uns vergeben wurde, ohne dass unser Blut floss, musste es von einem Stellvertreter fließen. Dieser Stellvertreter ist Christus, welcher sein Blut an unserer statt am Kreuz vergoss. Nun ist die Rechtsforderung des Gesetzes erfüllt. Jeder, der nun an Christus glaubt, ist verwachsen mit seinem Tod, seine alte Natur ist mitgekreuzigt und somit beendet (Röm 6, 6). Doch der Gläubige ist nicht nur das, denn wenn er völlig mit Christus eins gemacht ist, ist er auch in Neuheit des Lebens auferstanden. Uns ist das neue, geistliche Leben geschenkt worden, auf welches das Gesetz keinen Anspruch hat, da es nicht sündigt (1. Joh 3, 6).

Das Gesetz wurde in keiner Weise aufgehoben, vielmehr bestätigt. Überhaupt wird es nicht aufgehoben (Mk 13, 31; Lk 16, 17). Doch die Beziehung der Christusgläubigen zum Gesetz wurde verändert. Als sie ohne Christus wandelten, hatten sie die Rechtsforderung des Gesetzes gegen sich gerichtet. Sie sahen sich mit einem gewaltigen Schuldschein konfrontiert. In Christus hat sich das geändert: Der alte Mensch, der mit dem Schuldschein konfrontiert war (Kol 2, 14), starb mit Christus am Kreuz. Es entstand ein neuer Mensch, dessen Natur in keiner Beziehung zum Gesetz steht (Röm 7, 6).

Tobias Frei – Erklärungen zum Römerbrief

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