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Gesetze und Verordnungen Abfallverwertung

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Die Verwertung organischer Abfälle ist gesetzlich geregelt, in Deutschland auf Bundesebene im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, genauer: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen). Demnach sind Abfallbesitzer und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Abfallverwertung verpflichtet. Die Landesabfallgesetze konkretisieren diese Pflicht.

Für die Praxis entscheidend ist, dass das Sammeln zum Teil auf »Bringsystemen« beruht, das heißt, man kann organischen Abfall zu Sammelstellen bringen, von wo er der Wiederverwertung zugeführt wird. Daneben gibt es in Deutschland das System der Biotonne. Die Biotonne ist eine Abfalltonne, die Haushalten zum Sammeln ihrer organischen Abfälle zur Verfügung gestellt wird und die auf kommunalem Wege ähnlich wie die Restmülltonne geleert wird. Die zuständigen Entsorgungsunternehmen geben Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne gefüllt werden dürfen.

Was ist Abfall?

Alles, was nicht mehr gebraucht wird, ist Abfall, dazu gehört Bauschutt genauso wie Schlacke aus der Industrie. Hausmüll (in der Schweiz Kehricht), der in Privathaushalten anfällt, umfasst zum Beispiel Altglas, Altpapier, Sperrmüll oder Textilien. Was nicht mehr verwertet werden kann, ist Restmüll.

Bioabfall ist der organische Abfall tierischer oder pflanzlicher Herkunft, der in einem Haushalt oder Betrieb anfällt und durch Mikroorganismen, Lebewesen im Boden oder Enzyme abgebaut werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Essensreste und Rasenschnitt.

Die in Deutschland bundesweit gültige Bioabfallverordnung (BioAbfV) befasst sich mit der Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden.

Seit Anfang 2015 ist die Biotonne deutschlandweit verpflichtend eingeführt. Das heißt, alle öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger müssen sie anbieten. Dieses Ziel haben bislang noch nicht alle Landkreise und Städte erreicht. In Körperschaften mit eingeführter Biotonne sind durchschnittlich rund 60 Prozent der Haushalte an das System angeschlossen. Viele Gemeinden empfehlen ihren Bürgern an erster Stelle die Eigenkompostierung im Garten oder Hinterhof als ökologisch sinnvollste und wirtschaftlichste Art der Bioabfallverwertung.

Manche Gemeinden verbieten es inzwischen, organischen Abfall in den Restmüll zu werfen. Organischer Abfall soll ausschließlich über die Biotonne oder Eigenkompostierung entsorgt werden oder zur Grünabfallsammelstelle gebracht werden.

Im Jahre 2014 fielen deutschlandweit rund 9,8 Mio. t organische Abfälle an. Das entspricht etwa 121 kg pro Person. Davon stammten durchschnittlich etwa 57 kg aus der Biotonne, rund 64 kg waren Gartenabfälle und Parkabfälle. Durchschnittlich gut 80 Prozent davon werden derzeit kompostiert. In dicht bebauten, städtischen Regionen ist die Sammelmenge pro Person aus der Biotonne geringer als in weniger dicht bebauten Gegenden. Hier machen sich die dort kleineren Grundstücksgrößen bemerkbar.

In der Schweiz ist es derzeit noch möglich, alle Abfälle, die im Haushalt anfallen (den Kehricht), über die lokalen Sammelstellen abtransportieren zu lassen. Viele Schweizer Gemeinden bieten inzwischen innovative Abfallkonzepte, die Haushalte brauchen ihren Biomüll nur separat zu sammeln und in die kostenlose Sammlung von Grünabfall zu geben.

Auch in Österreich gibt es Bestrebungen, organische Abfälle getrennt zu sammeln und dann zu verwerten. Je nach Bundesland liegt der Schwerpunkt auf einer Sammlung über die Biotonne oder es wird besonders die Kompostierung im Einzelhaushalt oder eine gemeinschaftliche Kompostierung gefördert.


Die verschiedenen Sammelbehälter für Hausmüll lassen sich hinter einem begrünten Sichtschutz verbergen. Das Rankgitter wirkt zudem dekorativ.

Das Kompostbuch

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