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Krieg gegen Drogen in Deutschland
ОглавлениеDas Verbot gegen die verbotenen Substanzen stützte sich in Deutschland auf das Betäubungsmittelgesetz.
In Deutschland waren alle Arten der illegalen Drogen verboten. Erwerb, Besitz, Einfuhr und Handel wurden unweigerlich bestraft. Jeder Verstoß wurde zur Anzeige gebracht. Selbst bei weichen Drogen wie Marihuana und Haschisch gab es eine Gerichtsverhandlung. Wer mit harten Drogen wie Kokain oder Heroin erwischt wurde, musste zumeist ins Gefängnis oder in eine Therapie-Einrichtung. Einfuhr und Handel wurden teils mit der gleichen Härte geahndet wie Tötungsdelikte.
Um einer Verhaftung wegen Besitzes illegaler Drogen zu entgehen, verschweißten die Drogenkonsumenten in Deutschland die verbotenen Substanzen oft in Plastikfolie und verbargen sie im Mund. So konnten sie bei einer Kontrolle blitzschnell heruntergeschluckt werden. Diese in Plastikfolie verschweißten Drogen nannte man Plomben. In einigen Bundesländern, besonders in Bayern, gingen die Behörden ausnehmend hart gegen die Drogenkonsumenten vor. Die Polizisten fanden grausame Griffe um die Plomben wieder hervorzubringen. Sie drückten mit den Daumen solange in die Kehlköpfe oder Augäpfel der Drogenkonsumenten, bis diese die Plomben wieder hervorwürgten. Dazu veranstaltete die Drogen-Polizei eigene Trainings, wo ihnen die brutalen Griffe von Ausbildern beigebracht wurden. Bei späteren Einsätzen drückten sie jedoch einigen ihrer Probanden die Augäpfel aus dem Schädel oder erwürgten sie fast.
Durch die Verfolgung passierten manchmal schreckliche Dinge: In einem Fall jagten die Polizisten einen Drogenabhängigen quer über die Straße, der in seiner Panik den Bordstein übersah und mit ausgebreiteten Armen vor eine Straßenbahn fiel, die ihm beide Unterarme abfuhr. Während der Notoperation versuchten die Polizisten die Ärzte zu einer weiteren Operation zu überreden, um an die Drogen in seinem Magen heranzukommen, damit man ihm den Prozess machen konnte.
Es gab auch Beratungsstellen, Therapie-Einrichtungen und Drogenkontaktläden für Drogenabhängige.
Und der neueste Ansatz war hier Akzeptierende-Drogen-Arbeit – was bedeuten sollte, dass die Drogenabhängigen akzeptiert werden sollten, wie sie waren ...
In diesen Einrichtungen arbeiteten Pädagogen, die speziell dafür ausgebildet waren Drogenabhängige zu therapieren. Doch oft hatten diese Fachkräfte selbst allerlei Ticks, Manien und schlimme Süchte, eilten ständig zur Supervision oder klagten über Burnout.
Obwohl inzwischen hinreichend bekannt war, dass vorwiegend Stress als Auslöser für eine Suchterkrankung galt. Und dass demzufolge Menschen in die Drogenabhängigkeit gerieten, die über die Maßen Gewalt, Missbrauch, Verlust oder Vernachlässigung erfahren hatten und aus eben diesen Gründen von Ängsten und Schwächen geplagt waren, weswegen sie zu den Drogen griffen – landeten die Abhängigen der illegalen Drogen dennoch nicht selten im Gefängnis.
Mancherorts waren die Gefängnisse in Deutschland sogar mit bis zu achtzig Prozent mit Drogenkonsumenten belegt. Oft wurden Drogenabhängige auch der Freiheit beraubt und in Psychiatrische Kliniken eingewiesen. Dort gab es eigene Abteilungen für Drogenabhängige. Ärzte und Professoren bestimmten dann über deren weiteres Schicksal.
Mussten sich Drogenabhängige, die in Haftanstalten oder Psychiatrischen Kliniken untergebracht waren, einer Operation unterziehen, wurde ihnen, mit dem Hinweis der Rückfallgefahr, ein Schmerzmittel verweigert. So waren Drogenabhängige oft mit Fesseln am Operationstisch fixiert und mussten die schmerzhaftesten Eingriffe über sich ergehen lassen, während ihnen kein Anästhetikum verabreicht worden war.
(Wobei festgehalten werden sollte, dass sämtliche Verfahrensweisen, die hier beschrieben wurden, immer nur den Konsumenten illegaler Drogen zuteil wurden.)